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KAISERBÄDER-BOTE
Ausgabe 4/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung Beschlüsse SoGV 14.03. und GV 30.3.

Amtliche Bekanntmachung der Beschlüsse der öffentlichen Dringlichkeitssitzung der Gemeindevertretung des Ostseebades Heringsdorf vom 14.03.2023.

Satzung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf über die Erhebung einer gemeinsamen Kurabgabe in der Tourismusregion Insel Usedom / Stadt Wolgast - Kurabgabesatzung Gemeinde Ostseebad Heringsdorf

Beschluss Nr. 23/0268

Die Gemeindevertretung des Ostseebades Heringsdorf beschließt zur weiteren Umsetzung der gemeinsamen Ziele im Rahmen des touristischen Modellprojekts Insel Usedom/Stadt Wolgast, die eingereichte Satzung gemäß Anlage über die Erhebung einer gemeinsamen Kurabgabe in einem einheitlichem Erhebungsgebiet, vorgelegt durch die Firma KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, mit der dazugehörenden Kalkulation (siehe Vorlage-Nr.: 23/0269) zu beschließen. Die Gemeindevertretung des Ostseebades Heringsdorf beschließt: 1. Die Aufhebung des Beschlusses Nr.- 22/0169 vom 20.12.2022. 2. Die Kurabgabe beträgt mit Wirkung ab 01.04.2023 pro abgabepflichtiger Person für jeden Aufenthaltstag in der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf in der Hauptsaison 3,10 € EUR und in der Nebensaison 2,40 EUR (jeweils einschl. Umsatzsteuer). Der An- und Abreisetag werden als ein Aufenthaltstag berechnet. Bemessungsgrundlage für diesen Aufenthaltstag ist der Tagessatz des Anreisetages. 3. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (unter 6 Jahren) sind zu 100 % zu befreien. 4. Die Jahreskurabgabe nach § 4 Abs. 3 Satz 1 der Kurabgabesatzung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf beträgt mit Wirkung ab 01.04.2023 das 28-fache des Tagessatzes in der Hauptsaison, mithin 86,80 € EUR (einschl. Umsatzsteuer). 5. Die in § 4 Abs. 2 der harmonisierten Kurabgabesatzung vom festgelegten Saisonzeiten umfassen: Hauptsaison: vom 01.04. bis 31.10. Nachsaison: für die restliche Zeit des Jahres: vom 01.01. bis 31.03. und vom 01.11. bis 31.12. In der Kurabgabe ist ein Entgelt in Höhe von 0,40 Euro für die, gegebenenfalls auch im Rahmen eines überregionalen Verbundes, den Abgabepflichtigen eingeräumte Möglichkeit der kostenlosen oder ermäßigten Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (Bus) enthalten.

Abstimmungsergebnis: mit 12 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen

Kalkulation der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf über die Erhebung einer gemeinsamen Kurabgabe in der Tourismusregion Insel Usedom / Stadt Wolgast - Kurabgabekalkulation Gemeinde Ostseebad Heringsdorf

Beschluss Nr. 23/0269

Die Gemeindevertretung des Ostseebades Heringsdorf beschließt zur weiteren Umsetzung der gemeinsamen Ziele im Rahmen des touristischen Modellprojekts Insel Usedom und Stadt Wolgast: 1.die gemeinsame Kalkulation für das Jahr 2023 mit dem dazugehörigen Bericht, gemäß Anlage, vorgelegt durch die Firma KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, auf Basis der gemeindespezifischen Vorkalkulation der Kurabgabe für das Jahr 2023, gemäß Anlage, zu der dazugehörenden Satzung (siehe Vorlage-Nr.: 23/0268) zu beschließen. 2. Die Gemeindevertretung des Ostseebades Heringsdorf beschließt: 1. Die Aufhebung des Beschlusses Nr. 22/0170 vom 20.12.2022. 2. Gemeindevertretung stimmt der ihr vorgelegten Abgabenkalkulation vom 24.11.2022 für die Kurabgabe in der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf mit den darin enthaltenen Festsetzungen und Ermessensentscheidungen zu. 3. Die Gemeindevertretung Ostseebad Heringsdorf erkennt unter Gewährleistung der Gegenseitigkeit die jeweilig gemeindespezifischen Vorkalkulationen der am Modell beteiligten anerkannten Seebäder der Insel Usedom als Basis der gemeinsamen Kurabgabe an. 4. Die Kurabgabe beträgt mit Wirkung ab 01.04.2023 pro abgabepflichtiger Person für jeden Aufenthaltstag in der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf in der Hauptsaison 3,10 € EUR und in der Nebensaison 2,40 EUR (jeweils einschl. Umsatzsteuer). Der An- und Abreisetag werden als ein Aufenthaltstag berechnet. Bemessungsgrundlage für diesen Aufenthalt ist der Tagessatz des Anreisetages. 5. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (unter 6 Jahren) sind zu 100 % zu befreien. 6. Die Jahreskurabgabe nach § 4 Abs. 3 Satz 1 der Kurabgabesatzung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf beträgt mit Wirkung ab 01.04.2023 das 28-fache des Tagessatzes in der Hauptsaison, mithin 86,80 € EUR (einschl. Umsatzsteuer). 7. Die in § 4 Abs. 2 der harmonisierten Kurabgabesatzung vom festgelegten Ausdruck vom: 16.03.2023 Seite: 2/2 Saisonzeiten umfassen: Hauptsaison: vom 01.04. bis 31.10. Nachsaison: für die restliche Zeit des Jahres: vom 01.01. bis 31.03. und vom 01.11. bis 31.12. In der Kurabgabe ist ein Entgelt in Höhe von 0,40 Euro für die, gegebenenfalls auch im Rahmen eines überregionalen Verbundes, den Abgabepflichtigen eingeräumte Möglichkeit der kostenlosen oder ermäßigten Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (Bus) enthalten.

Abstimmungsergebnis: mit 12 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen

Amtliche Bekanntmachung der Beschlüsse der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung des Ostseebades Heringsdorf vom 30.03.2023

Sportanlage Ahlbeck - Sanierung Sportplatz, Neubau Funktionsgebäude, hier: Bestätigung Ausführungsplanung

Beschluss Nr. 23/0271

Der Hauptausschuss empfiehlt, die Gemeindevertretung bestätigt die Ausführungsplanung für die Sportanlage Ahlbeck. Die Verwaltung wird beauftragt die Umsetzung zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen

Einrichtung einer zweiten Stelle für die Schulsozialarbeit an der Europäischen Gesamtschule Insel Usedom

Beschluss Nr. 23/0221

Der Ausschuss für Schule, Sport, Jugend, Senioren und Soziales und der Hauptausschluss empfehlen, die Gemeindevertretung beschließt, die Einrichtung einer zweiten Stelle für die Schulsozialarbeit an der Europäischen Gesamtschule im Seebad Ahlbeck ab dem Jahr 2024. Die Stelle soll in einem Umfang von

a) 39 Wochenstunden

besetzt werden.

Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen

Beschlussfassung über die Förderrichtlinie für Vereine zur Unterstützung einer aktiven Jugendarbeit und dem gemeindlichen Vereinswesen

Beschluss Nr. 23/0236

Der Sozialausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung beschließt die überarbeitete Förderrichtlinie für Vereine zur Unterstützung einer aktiven Jugendarbeit und dem gemeindlichen Vereinswesen.

Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung

Satzung über die Festsetzung der Aufnahmekapazität an der Grundschule Heringsdorf

Beschluss Nr. 23/0245

Der Ausschuss für Schule, Sport, Jugend, Senioren und Soziales und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf beschließt die in der Anlage enthaltene Satzung über die Festsetzung der Aufnahmekapazität an der Grundschule Heringsdorf.

Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung

Satzung über die Festsetzung der Aufnahmekapazität an der Europäischen Gesamtschule Insel Usedom

Beschluss Nr. 23/0247

Der Ausschuss für Schule, Sport, Jugend, Senioren und Soziales und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf beschließt die in der Anlage enthaltene Satzung über die Festsetzung der Aufnahmekapazität an der Europäischen Gesamtschule Insel Usedom.

Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung

Weiterführung Kaiserbäder-Erlebnispfad: Ergänzung von 13 Interaktionen in der Kaiserbäder App

Beschluss Nr. 23/0250

Der Eigenbetriebsausschuss „Kaiserbäder Insel Usedom“ empfiehlt, die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf beschließt, die Ergänzung von 13 Interaktionen (AR-Rundgang) in der Kaiserbäder App i. H. v. 119.267,50 EUR.

Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen

Bestätigung des Jahresabschlusses 2020 und Behandlung des Jahresergebnisses des Eigenbetriebes Kaiserbäder Insel Usedom

Beschluss Nr. 23/0251

Der Eigenbetriebsausschuss Kaiserbäder Insel Usedom empfiehlt der Gemeindevertretung des Ostseebades Heringsdorf nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Die Gemeindevertretung stellt den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2020 fest. Die Betriebsleitung wird entlastet. Die Behandlung des Jahresergebnisses wird beschlossen.

Nach Verrechnung des ausgewiesenen Jahresgewinns in Höhe von 1.025.843,15 EUR mit dem Gewinnvortrag des Vorjahres von 2.810.687,96 EUR ergibt sich ein Gewinnvortrag von 3.836.531,11 EUR.

Der nunmehr entstandene Gewinnvortrag von 3.836.531,11 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung

Beschluss zur maximalen Aufstellung von gewerblichen Strandkörben

Beschluss Nr. 23/0252

Der Eigenbetriebsausschuss, der Ausschuss für Tourismus, Ordnung und Verkehr, der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Bau, sowie der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung Ostseebad Heringsdorf beschließt, dass für die Umsetzung der Satzung über die Einschränkungen des Gemeingebrauchs an dem der Sondernutzung unterliegenden Ostseestrand im Gebiet der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf beschlossen wird, die maximale Anzahl der gewerblich genutzten, aufzustellenden Strandkörbe 3.900, gem. Anlage 1, nicht übersteigt.

Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung

Satzung über die Einschränkungen des Gemeingebrauchs an dem der Sondernutzung unterliegenden Ostseestrand im Gebiet der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf

Beschluss Nr. 23/0254

Herr Herrgott stellt im Namen der CDU einen Antrag zur Änderung des § 13 Absatz 3 Satz 2 der Strandsatzung, sodass der Sondernutzungsvertrag mit einer Laufzeit von 5 Jahren eine Option zur Verlängerung um weitere 5 Jahre anstelle der dort bisher angegebenen 2 Jahre erhält.

Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme

Der Eigenbetriebsausschuss, der Ausschuss für Tourismus, Ordnung und Verkehr, der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und -bau, sowie der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung Ostseebad Heringsdorf beschließt die Satzung über die Einschränkungen des Gemeingebrauchs an dem der Sondernutzung unterliegenden Ostseestrand im Gebiet der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf wie beigefügt.

Abstimmungsergebnis über die geänderte Satzung: 14 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen

Sondernutzungserlaubnis zum Aufstellen eines Riesenrades

Beschluss Nr. 23/0258

Herr Paukewadt stellt den Änderungsantrag, dass ab Inbetriebnahme der Trafostation der E.on Edis ein Aufstellen des Riesenrades möglich wäre.

Der Eigenbetriebsausschuss „Kaiserbäder Insel Usedom“ empfiehlt, die Gemeindevertretung des Ostseebades Heringsdorf beschließt, die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zum Aufbauen eines 50 m hohen Riesenrades mit geschlossenen Gondeln (Anlage 1), auf dem ehemaligen Sportplatz Heringsdorf im gekennzeichneten Bereich der Anlage 2, für den Zeitraum ab Inbetriebnahme der Trafostation der E.on Edis bis zum Abbau ab 15.10.2023.

Die Herstellungs- und Betriebskosten für Strom, Wasser usw. werden vom Antragsteller getragen.

Die Berechnung der Sondernutzungsgebühr erfolgt gem. gültiger Gebührenordnung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf.

Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung

Bebauungsplan Nr. 35 „Einzelhandelsstandort Heringsdorf Labahnstraße und Wohngebiet“ der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf; hier: Satzungsbeschluss

Beschluss Nr. 23/0237

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Bau und der Hautpausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf beschließt den Bebauungsplan Nr. 35 "Einzelhandelsstandort Heringsdorf Labahnstraße und Wohngebiet" der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) (Stand Juli 2022) als Satzung. Die Begründung wird gebilligt. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten.

Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung

B-Plan Nr. 46 „Am Kulm - für das Gebiet zwischen „Strandhotel Ostseeblick“ und Strandstraße in Seebad Heringsdorf“ der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf; hier: Bestätigung des Vorentwurfes, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und zur Behörden- und Trägerbeteiligung

Beschluss Nr. 23/0249

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Bau und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf bestätigt den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 46 "Am Kulm - für das Gebiet zwischen 'Strandhotel Ostseeblick' und Strandstraße in Seebad Heringsdorf" der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf (Stand Februar 2023) sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange.

Dieser Beschluss ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung

Beschluss zur Entwicklung des HdE, Seebad Ahlbeck, Dünenstraße 37 einschließlich Kurpark und Rathausumfeld; hier: Nutzung des Dachgeschosses des HdE und Wahl des Vergabeverfahrens zur Planung

Beschluss Nr. 23/0270

Die Gemeindevertretung Ostseebad Heringsdorf beschließt dem Dachgeschoss des Hauses der Erholung keine Nutzung zuzuweisen und im Rahmen der Sanierung die Wiederherstellung des Dachstuhls in seiner ursprünglichen Funktion als Kaltdach zu veranlassen.

Die Gemeindevertretung Ostseebad Heringsdorf beschließt die Wahl des europaweiten wettbewerblichen Dialogvergabeverfahrens (§ 18 Vergabeverordnung) zur Vergabe der zu erbringenden Planungsleistung zur Entwicklung des Hauses der Erholung.

Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung

Fraktionsantrag: Neue Wege im Umgang mit alten Grabsteinen

Beschluss Nr. 23/0273

Die Gemeindevertretung beschließt, auf allen kommunaleigenen Friedhöfen des Ortes alte Grabsteine - nach Absprache mit den Angehörigen - am Rand des Friedhofs aufzustellen/abzulegen. Es soll zur Wertschätzung und zur Erinnerung, aber auch zur Erhaltung unserer Geschichte dienen.

Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung