Beschluss Nr. 24/0766
Der Eigenbetriebsausschuss Kaiserbäder Insel Usedom, der Finanzausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf beschließt, die Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2022.
Die Gemeindevertretung stellt den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2022 fest. Die Betriebsleitung wird entlastet. Die Behandlung des Jahresergebnisses wird beschlossen.
Nach Verrechnung des ausgewiesenen Jahresfehlbetrags in Höhe von 1.324.256,88 EUR mit dem verbleibenden Gewinnvortrag des Vorjahres von 3.383.402,33 EUR ergibt sich ein Gewinnvortrag von 2.059.145,45 EUR.
Der nunmehr entstandene Gewinnvortrag von 2.059.145,45 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.
| Abstimmungsergebnis: | mehrheitlich mit 13 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung |
Beschluss Nr. 25/0846
Der Eigenbetriebsausschuss „Kaiserbäder Insel Usedom“, der Finanzausschuss und der Hauptausschuss der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf empfehlen, die Gemeindevertretung des Ostseebades Heringsdorf beschließt, die Verwaltung zu ermächtigen, eine Kreditaufnahme bei einem Kreditinstitut mit den günstigsten Tageskonditionen in Höhe von 1.467.200,00€ vorzunehmen.
| Abstimmungsergebnis: | einstimmig mit 15 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung |
Beschluss Nr. 25/0836
Der Eigenbetriebsausschuss, der Ausschuss für Tourismus, Ordnung und Verkehr und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung beschließt die als Anlage beigefügte 1. Änderung zur Gebührenordnung zur Festsetzung von Parkgebühren im Gebiet der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf (Parkgebührenordnung). Die Beschlussfassung erfolgt auf der Grundlage der §§ 6a Abs. 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in der derzeit gültigen Fassung der Bekanntmachung vom 05. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), zuletzt durch Artikel 70 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 / Nr. 323) geändert, in Verbindung mit der Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (LVO) zur Übertragung der Ermächtigung zur Festsetzung von Parkgebühren vom 08. Juli 2010 (GVOBl. M-V 2010, S. 408, § 1) in Kraft seit 09. Juli 2010.
Abstimmungsergebnis: einstimmig mit 16 Ja-Stimmen
Beschluss Nr. 25/0838
Der Eigenbetriebsausschuss „Kaiserbäder Insel Usedom“ empfiehlt, die Gemeindevertretung des Ostseebades Heringsdorf beschließt, dem Antrag auf anteilige Finanzierung durch den Förderverein Kleinkunst Insel Usedom e.V. vom 19.10.2024 zum 24. Internationalen Kleinkunstfestival Insel Usedom 2025 zuzustimmen.
| Abstimmungsergebnis: | mehrheitlich mit 14 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen |
Beschluss Nr. 25/0839
Der Eigenbetriebsausschuss „Kaiserbäder Insel Usedom“ empfiehlt, die Gemeindevertretung des Ostseebades Heringsdorf beschließt, dem Antrag auf anteilige Finanzierung durch den Förderverein Usedomer Musikfreunde e.V. vom 06.02.2025 zu den Usedomer Literaturtagen 2025 zuzustimmen.
| Abstimmungsergebnis: | mehrheitlich mit 14 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen |
Beschluss Nr. 25/0843
Der Eigenbetriebsausschuss „Kaiserbäder Insel Usedom“ empfiehlt, die Gemeindevertretung Ostseebad Heringsdorf beschließt, den Strandabschnitt Nr. 12 ab dem Jahr 2026 für 5 Jahre mit Option auf Verlängerung auf weitere 5 Jahre für die gewerbliche Strandkorbvermietung unter Beachtung der im Finanz- und Hauptausschuss geänderten Anlage auszuschreiben.
| Abstimmungsergebnis: | einstimmig mit 16 Ja-Stimmen |
Beschluss Nr. 25/0854
Der Hauptausschuss und der Finanzausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf beschließt, dass die Bürgermeisterin als gesetzliche Vertreterin der Gesellschaft beauftragt wird, eine Gesellschafterversammlung durchzuführen, in der das Folgende beschlossen wird.
Der Jahresabschluss 2022 wird von der Gesellschafterin unverändert festgestellt.
Die Bilanzsumme beträgt 1.199.086,57 EUR.
| Abstimmungsergebnis: | mehrheitlich mit 12 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen |
Beschluss Nr. 25/0845
Der Finanzausschuss und Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf beschließt, dass bei dem Betrieb gewerblicher Art "Kommanditbeteiligung Wohnungsgesellschaft Kaiserbäder" der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf eine Rücklage in Höhe von 80 % des ausschüttbaren Gewinns zu bilden ist, soweit für diesen BgA gemäß noch festzustellendem Jahresabschluss zum 31.12.2024 ein Gewinn ausgewiesen wird.
| Abstimmungsergebnis: | einstimmig mit 16 Ja-Stimmen |
Beschluss Nr. 25/0808
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Bau und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf des B-Planes Nr. 66 "Wohnbebauung Am Kanal in Seebad Heringsdorf" der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf in der Fassung 05-2022 gemäß der beigefügten Anlage.
Das Abwägungsergebnis ist mitzuteilen.
| Abstimmungsergebnis: | einstimmig mit 16 Ja-Stimmen |
Beschluss Nr. 25/0809
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Bau und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung beschließt den Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages gemäß der beigefügten Anlage zum Bebauungsplan Nr. 66 "Wohnbebauung am Kanal in Seebad Heringsdorf" der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf mit der Straßen- und Tiefbau Scheffler GmbH und Co. KG, Haffstraße 3, 17419 Dargen, vertreten durch die Scheffler Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Gerald Scheffler.
Die Bürgermeisterin wird mit der Unterzeichnung des Vertrages beauftragt.
| Abstimmungsergebnis: | einstimmig mit 16 Ja-Stimmen |
Beschluss Nr. 25/0810
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Bau und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf bestätigt den Entwurf des B-Planes Nr. 66 "Wohnbebauung Am Kanal in Seebad Heringsdorf" der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf (Stand 01-2025) und beschließt den Entwurf gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und die Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB zu beteiligen.
Dieser Beschluss ist gemäß § 3 (2) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
| Abstimmungsergebnis: | einstimmig mit 16 Ja-Stimmen |
Beschluss Nr. 25/0851
Der Finanzausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 für das Städtebauliche Sondervermögen der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf "OT Ahlbeck" gem. §§ 64 Abs. 4 i. V. m. 45 ff. Kommunalverfassung M-V.
Der beigefügte Haushaltsplan nebst Anlagen ist Bestandteil des Beschlusses.
| Abstimmungsergebnis: | einstimmig mit 16 Ja-Stimmen |
Beschluss Nr. 25/0852
Der Finanzausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 für das Städtebauliche Sondervermögen der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf "OT Heringsdorf" gem. §§ 64 Abs. 4 i. V. m. 45 ff. Kommunalverfassung M-V.
Der beigefügte Haushaltsplan nebst Anlagen ist Bestandteil des Beschlusses.
| Abstimmungsergebnis: | einstimmig mit 16 Ja-Stimmen |
Beschluss Nr. 25/0872
Die Gemeindevertretung beschließt die Errichtung einer Löschwasserentnahmestelle an der Schloonseeplattform in Seebad Bansin. Die Mittel in Höhe von ca. 15000 € stehen in der Kostenstelle 53300, zur Verfügung, da die Mittel für die hier einzeln veranschlagten Löschwassereinrichtungen nicht vollständig benötigt werden.
| Abstimmungsergebnis: | einstimmig mit 16 Ja-Stimmen |