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KAISERBÄDER-BOTE
Ausgabe 4/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung der Beschlüsse der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung des Ostseebades Heringsdorf vom 26.03.2026

Nachkalkulation der Kurabgaben und Neufassung der Satzungen der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf über die Erhebung einer Kurabgabe (Kurabgabesatzung – KAS) 2018–2022

Beschluss: 26/1132

I.

  1. Der Hauptausschuss empfiehlt, die Gemeindevertretung beschließt die in Anlage 1a beigefügte Nachkalkulation der Kurabgaben für das Jahr 2018.
  2. Der Hauptausschuss empfiehlt, die Gemeindevertretung beschließt die in Anlage 2a beigefügte Nachkalkulation der Kurabgaben für das Jahr 2019.
  3. Der Hauptausschuss empfiehlt, die Gemeindevertretung beschließt die in Anlage 3a beigefügte Nachkalkulation der Kurabgaben für das Jahr 2020.
  4. Der Hauptausschuss empfiehlt, die Gemeindevertretung beschließt die in Anlage 4a beigefügte Nachkalkulation der Kurabgaben für das Jahr 2021.
  5. Der Hauptausschuss empfiehlt, die Gemeindevertretung beschließt die in Anlage 5a beigefügte Nachkalkulation der Kurabgaben für das Jahr 2022.

II.

  1. Der Hauptausschuss empfiehlt, die Gemeindevertretung beschließt die in Anlage 1b beigefügte Satzung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf über die Erhebung einer Kurabgabe für das Jahr 2018 (Kurabgabesatzung – KAS 2018) rückwirkend zum 01.01.2018.
  2. Der Hauptausschuss empfiehlt, die Gemeindevertretung beschließt die in Anlage 2b beigefügte Satzung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf über die Erhebung einer Kurabgabe für das Jahr 2019 (Kurabgabesatzung – KAS 2019) rückwirkend zum 01.01.2019.
  3. Der Hauptausschuss empfiehlt, die Gemeindevertretung beschließt die in Anlage 3b beigefügte Satzung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf über die Erhebung einer Kurabgabe für das Jahr 2020 (Kurabgabesatzung – KAS 2020) rückwirkend zum 01.01.2020.
  4. Der Hauptausschuss empfiehlt, die Gemeindevertretung beschließt die in Anlage 4b beigefügte Satzung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf über die Erhebung einer Kurabgabe für das Jahr 2021 (Kurabgabesatzung – KAS 2021) rückwirkend zum 01.01.2021.
  5. Der Hauptausschuss empfiehlt, die Gemeindevertretung beschließt die in Anlage 5b beigefügte Satzung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf über die Erhebung einer Kurabgabe für das Jahr 2022 (Kurabgabesatzung – KAS 2022) rückwirkend zum 01.01.2022.

Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimmen

Usedomer Literaturtage – Antrag auf Gewährung von Zuwendungen zur Projektförderung
Beschluss 26/1137

Der Eigenbetriebsausschuss „Kaiserbäder Insel Usedom" empfiehlt, die Gemeindevertretung des Ostseebades Heringsdorf beschließt, dem Antrag auf anteilige Finanzierung durch den Förderverein Usedomer Musikfreunde e.V. vom 16.02.2026 zu den Usedomer Literaturtagen 2026 zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis 17 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme

Verkehrsberuhigung und Ausgestaltung der Kurparkstraße im Zuge des Projekts zur Sanierung und Erweiterung des HdE; hier: Einrichtung einer Einbahnstraße gem. Vkz. 220-10 i.V.m. Vkz. 267 der Straßenverkehrs-Ordnung sowie bauliche Errichtung einer Maßnahmenfläche zur Verkehrsberuhigung
Beschluss Nr. 25/0985

Der Ausschuss für Tourismus, Ordnung und Verkehr und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung Ostseebad Heringsdorf beschließt die Einrichtung einer Einbahnstraße in der Kurparkstraße, durch Aufstellung des Verkehrszeichens 220-10 "Einbahnstraße linksweisend” in Verbindung mit Zeichen 267 "Verbot der Einfahrt” gemäß Verkehrszeichenkatalog Vorschriftzeichen nach Anlage 2 Abschnitt 2 lfd. Nummer 9 und Abschnitt 6 lfd. Nummer 41 zu § 41 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung. Die Verwaltung wird beauftragt die Fahrtrichtung zu prüfen.

Weiterhin wird die bauliche Einrichtung einer Teilaufpflasterung zur Verkehrsberuhigung bzw. zur Geschwindigkeitsreduzierung auf der Höhe der Kirche (gelb markierte Fläche siehe Anlage) beschlossen.

Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

2. Änderung zur Gebührenordnung zur Festsetzung von Parkgebühren im Gebiet der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf (Parkgebührenordnung)
Beschluss Nr. 26/1101

Der Eigenbetriebsausschuss, der Ausschuss für Tourismus, Ordnung und Verkehr und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung beschließt die als Anlage 1 beigefügte 2. Änderung zur Gebührenordnung zur Festsetzung von Parkgebühren im Gebiet der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf (Parkgebührenordnung).

Die Beschlussfassung erfolgt auf der Grundlage der §§ 6a Abs. 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in der derzeit gültigen Fassung der Bekanntmachung vom 05. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), zuletzt durch Artikel 70 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 / Nr. 323) geändert, in Verbindung mit der Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (LVO) zur Übertragung der Ermächtigung zur Festsetzung von Parkgebühren vom 08. Juli 2010 (GVOBl. M-V 2010, S. 408, § 1) in Kraft seit 09. Juli 2010.

Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen

Aufnahme des Amtes Usedom Süd in die Verwaltungsgemeinschaft "Rechnungsprüfungsamt Wolgast"

Beschluss Nr. 26/1147

Der Hauptausschuss empfiehlt, die Gemeindevertretung beschließt mit Wirkung vom 01.01.2027 dem Beitritt des Amtes Usedom Süd zur gemeinsamen Verwaltungsgemeinschaft Rechnungsprüfungsamt Wolgast zuzustimmen. Die gesetzlichen Vertreter werden beauftragt, den anliegenden Vertrag nach § 167 KV M-V zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimmen