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KAISERBÄDER-BOTE
Ausgabe 4/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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2. Änderung zur Gebührenordnung zur Festsetzung von Parkgebühren im Gebiet der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf (Parkgebührenordnung)

Auf der Grundlage der §§ 6a Abs. 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in der derzeit gültigen Fassung der Bekanntmachung vom 05. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), zuletzt durch Artikel 70 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 / Nr. 323) geändert, in Verbindung mit der Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (LVO) zur Übertragung der Ermächtigung zur Festsetzung von Parkgebühren vom 08. Juli 2010 (GVOBl. M-V 2010, S. 408, § 1) in Kraft seit 09. Juli 2010 wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 26. März 2026 folgende 2. Änderung zur Parkgebührenordnung erlassen:

Artikel 1 – Änderung der Gebührenordnung

Die Parkgebührenordnung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf vom 26.11.2021 wird wie folgt geändert:

§ 2 Absatz 3 wird wie folgt gefasst:

Der Bereich I umfasst im Ortsteil Seebad Ahlbeck folgende Straßen und Plätze:

a)

Parkflächen Seestraße

Der Bereich I umfasst im Ortsteil Seebad Heringsdorf folgende Straßen und Plätze: 

a)

Parkflächen Friedenstraße 

b)

Parkplatz Friedenstraße

Der Bereich I umfasst im Ortsteil Seebad Bansin folgende Straßen und Plätze:

a)

Parkflächen Waldstraße

und alle weiteren Parkflächen und -plätze, die nicht explizit in vorgenannter Auflistung ausgewiesen sind."

§ 2 Absatz 4 wird wie folgt gefasst:

Der Bereich II umfasst im Ortsteil Seebad Ahlbeck folgende Straßen und Plätze:

a)

Parkflächen Kieferngrund

b)

Parkflächen Schulstraße

c)

Parkflächen Kirchenstraße

d)

Parkflächen Kurstraße

e)

Parkplatz Grenze

f)

Parkplatz Strandstraße

g)

Parkplatz Kurparkstraße

h)

Parkplatz Lindenstraße

i)

Parkplatz Saarstraße

Der Bereich II umfasst im Ortsteil Seebad Heringsdorf folgende Straßen und Plätze:

a)

Parkflächen Labahnstraße

b)

Parkflächen Strandstraße

Der Bereich II umfasst im Ortsteil Seebad Bansin folgende Straßen und Plätze:

a)

Parkflächen Hintere Bergstraße

b)

Parkplatz Seepark

c)

Parkplatz am Schloonsee

und alle weiteren Parkflächen und -plätze, die nicht explizit in vorgenannter Auflistung ausgewiesen sind."

§ 2 Absatz 5 wird wie folgt gefasst:

Der Bereich III umfasst im Ortsteil Seebad Ahlbeck folgende Straßen und Plätze:

a)

Parkflächen Wiesenstraße

b)

Parkplatz Ferdinand-Egelinski-Straße

Der Bereich III umfasst im Ortsteil Seebad Bansin folgende Straßen und Plätze:

a)

Parkflächen Fischerweg

und alle weiteren Parkflächen und -plätze, die nicht explizit in vorgenannter Auflistung ausgewiesen sind."

Artikel 2 – Inkrafttreten

Die 2. Änderung zur Parkgebührenordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

„Soweit beim Erlass dieser Verordnung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigung- und Bekanntmachungsvorschriften."