Sehr geehrte Einwohner*innen,
das Datum der Eheschließung wird leider erst seit einigen Jahren bei uns im Einwohnermeldeamt im Melderegister eingetragen, sodass wir von vielen Einwohnern kein Datum ihrer Eheschließung hinterlegt haben.
Damit haben wir leider teilweise keine Kenntnis von Ihrem schönen Ehejubiläum.
Es wäre sehr schade, wenn zu einem solchen Anlass aus diesem Grund nicht gratuliert werden kann.
Wenn Sie ab dem 50. und 60. Ehejubiläum und alle weiteren 5. Jahre eine Gratulation der Gemeinde wünschen, benötigen wir von Ihnen das Datum der Eheschließung. Dies können Sie gerne unter Vorlage der Eheurkunde im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf ab sofort eintragen lassen oder Sie lassen uns eine Kopie ihrer Eheurkunde zukommen.