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KAISERBÄDER-BOTE
Ausgabe 5/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

B-Plan Nr. 69 "1. Änderung und 1. Ergänzung des B-Planes Nr. 63 Baumwipfelpfad im Seebad Heringsdorf südlich des Heringsdorfer Bahnhofes" der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf; hier: Abwägung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange

Beschluss Nr. 24/0549

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Bau und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf des B-Planes Nr. 69 "1. Änderung des B-Planes 63 Baumwipfelpfad im Seebad Heringsdorf südlich des Heringsdorfer Bahnhofes" der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf in der Fassung von 12-2021 gemäß der beigefügten Anlage. Das Abwägungsergebnis ist mitzuteilen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig mit 16 Ja-Stimmen

B-Plan Nr. 69 "1. Änderung und Ergänzung des B-Planes Nr. 63 Baumwipfelpfad im Seebad Heringsdorf südlich des Heringsdorfer Bahnhofes" der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf; hier: Satzungsbeschluss

Beschluss Nr. 24/0550

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Bau und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf beschließt den Bebauungsplan Nr. 69 "1. Änderung und 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 63 Baumwipfelpfad im Seebad Heringsdorf südlich des Heringsdorfer Bahnhofes" der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), Stand Februar 2024, als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und öffentlich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig mit 16 Ja-Stimmen

4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 "Wohnbebauung an der Fischerstraße - vor dem Hagen" der Gemeinde Ückeritz. Hier: Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB

Beschluss Nr. 24/0563

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Bau und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung beschließt, dem Entwurf der 4. Änderung des B-Plan Nr. 9 „Wohnbebauung an der Fischerstraße – vor dem Hagen“ der Gemeinde Ückeritz zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich mit 14 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung

B-Plan Nr. 49 "Parkanlage zwischen Delbrückstraße und Friedenstraße in Seebad Heringsdorf" Hier. 1. Verlängerung der Veränderungssperre vom 23.06.2022 nach § 17 Abs. 1 BauGB

Beschluss Nr. 24/0601

Gemeindevertretung beschließt die Veränderungssperre des B-Plan Nr. 49 „Parkanlage zwischen Delbrückstraße und Friedenstraße in Seebad Heringsdorf“ nach § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB um ein Jahr zu verlängern.

Der Geltungsbereich ist in der beigefügten Anlage dargestellt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig mit 16 Ja-Stimmen

Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 48 "Südliche Maxim-Gorki-Straße/Bergstraße in Seebad Heringsdorf" der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf, hier: Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre gemäß § 17 Abs. 1 BauGB

Beschluss Nr. 24/0602

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Bau und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf beschließt die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 48 "Südliche Maxim-Gorki-Straße/ Bergstraße in Seebad Heringsdorf" der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf gemäß § 17 Abs. 1 BauGB um ein Jahr. Der Geltungsbereich ist in den beigefügten Anlagen dargestellt.

Dieser Beschluss ist öffentlich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig mit 16 Ja-Stimmen

Wettbewerbliches Dialogverfahren HdE hier: Ermächtigung der Bürgermeisterin zur Auftragserteilung an den Sieger des Dialogverfahrens und zur Einleitung der Planungen

Beschluss Nr. 24/0619

Die Gemeindevertretung Ostseebad Heringsdorf beschließt, die Bürgermeisterin zu ermächtigen, dem Sieger des wettbewerblichen Dialogverfahrens den entsprechenden Planungsauftrag zu erteilen und den Vertrag zur Durchführung der Planungen zu verhandeln und abzuschließen.

Die Arbeitsgruppe HdE ist in die Vertragsverhandlungen einzubinden und die gemeindlichen Gremien sind zeitnah über den Arbeitstand entsprechend zu informieren.

Abstimmungsergebnis: einstimmig mit 16 Ja-Stimmen

Verwertung kommunaler Liegenschaften mit der Zweckbindung Kindertagesstätte und mit Investitionsverpflichtung

Beschluss Nr. 24/0616

Die Gemeindevertretung Ostseebad Heringsdorf beschließt der Verwaltung den Prüfauftrag zu erteilen, inwieweit die Grundstücke Seebad Heringsdorf, Schulstraße 30 (Kita Neuhof) und Seebad Bansin, Waldstraße 40 (Kita Bansin) über einen Erbbaupachtvertrag privaten Trägern der Jugendhilfe zur Betreibung einer Kita mit der Maßgabe öffentlich angeboten werden können, die erforderlichen Investitionen, insbesondere in Bezug auf den baulichen Brand- und Arbeitsschutz, an den Gebäuden und Grundstücken auf eigene Rechnung und Veranlassung innerhalb einer angemessenen Frist umzusetzen. Auf die Einhaltung vergaberechtlicher Vorschriften ist ausdrücklich aufmerksam zu machen.

Die Gemeinde wird die Investitionen über das Einwerben von Zuwendungen nach Möglichkeit unterstützen.

Dieser Beschluss gilt als Grundsatzbeschluss, die spezifischen Erbbaurechtsverträge werden über gesonderte Beschlussfassungen geregelt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig mit 16 Ja-Stimmen

8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ückeritz in Verbindung mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr, 6 "Hafen Stagnieß und Camping" der Gemeinde Ückeritz Hier: Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB

Beschluss Nr. 24/0599

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Bau und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung beschließt, dem Entwurf der 8. Änderung Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ückeritz zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich mit 15 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme

Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit Gemarkung Gothen, Flur 6, Flurstück 27

Beschluss Nr. 24/0603

Der Hauptausschuss empfiehlt, die Gemeindevertretung beschließt folgende beschränkte Dienstbarkeit für den Zweckverband Wasserversorgung & Abwasserbeseitigung Insel Usedom in das Grundbuch von Heringsdorf, Blatt 2487 eintragen zu lassen:

Der Eigentümer berechtigt den Zweckverband Wasserversorgung & Abwasserbeseitigung Insel Usedom, mit Sitz in Ückeritz, auf dem Grundstück der Gemarkung Gothen, Flur 6, Flurstück 27 folgende Anlagen zu errichten, auf Dauer zu betreiben und zu erweitern:

Trinkwasserleitungsrecht – Grundwassermessstelle nebst Zubehör.

Der Zweckverband ist berechtigt, die für die Reparatur und Erneuerung erforderlichen Arbeiten auszuführen und das Grundstück für diese Zwecke zu betreten und zu befahren. Die hierfür erforderlichen Materialien dürfen während der Dauer der Arbeiten auf dem Grundstück gelagert werden. Dieses Recht gilt auch für die vom Zweckverband für diese Arbeiten Beauftragten. Gleichzeitig verpflichtet sich die Gemeinde Ostseebad Heringsdorf, als Eigentümer, für die Dauer des Bestehens der Anlage, auf einem Schutzstreifen von 2 x 2 m, keine Anlagen und Bauwerke zu errichten oder sonstige Einwirkungen, die den Bestand der Anlagen gefährden können, vorzunehmen sowie unverzüglich die Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit in das Grundbuch zu veranlassen.

Bei Eigentumswechsel gehen die Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung an den jeweiligen Rechtsnachfolger über.

Die Kosten des Vollzugs des Rechts trägt der Berechtigte (Zweckverband).

Abstimmungsergebnis: einstimmig mit 16 Ja-Stimmen

Wald der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf, hier: Bestätigung Forsteinrichtungswerk

Beschluss Nr. 24/0569

Der Umweltausschuss, der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Bau, der Ausschuss für Tourismus, Ordnung und Verkehr, der Eigenbetriebsausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung beschließt das vorliegende Forsteinrichtungswerk rückwirkend zum 01.01.2022 für die nächsten 10 Jahre für den Wald der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf.

Abstimmungsergebnis: einstimmig mit 16 Ja-Stimmen

Kindertagesstätte Ahlbeck, Lindenstraße 112a; hier: Bestätigung Vorentwurf Neugestaltung der Außenanlagen

Beschluss Nr. 24/0570

Der Ausschuss für Schule, Sport, Jugend, Senioren und Soziales und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung beschließt die Bestätigung des Vorentwurfes der Neugestaltung der Außenanlagen der Kindertagesstätte in Ahlbeck vom 20.02.2024, Lindenstraße 112a.

Integriert in den Vorentwurf sind die Empfehlungen aus dem Ausschuss für Schule, Sport, Jugend, Senioren und Soziales vom 06.11.2023.

Abstimmungsergebnis: einstimmig mit 16 Ja-Stimmen

Heringsdorf Grundschule, Pausenhof, Baumbestand, hier: Gesundheitszustand Buche und optimaler Baumschutz

Beschluss Nr. 24/0571

Der Umweltausschuss, der Ausschuss für Schule, Sport, Jugend, Senioren und Soziales empfehlen, die Gemeindevertretung beschließt den Schutz der Buche und die Herstellung eines Baumschutzes an der Buche auf dem Pausenhof der Grundschule in Heringsdorf. Die notwendigen Kosten sind in den Haushalt 2025 der Gemeinde einzuplanen.

Der Umweltausschuss vom 13.03.2024 empfiehlt:

„Die Beschlussvorlage wird zurückgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt zur Verbesserung der Vitalität des Baumes Maßnahmen wie Belüftung und Bewässerung durchzuführen.

Über die vorliegende BV 24/0571 wird Ende des Jahres 2024 entschieden werden.“

Der Ausschuss für Schule, Sport, Jugend, Senioren und Soziales vom 04.04.2024 stimmt der Änderungsempfehlung des Umweltausschusses zu.

Der Hauptsausschuss vom 16.04.2024 stimmt der Änderungsempfehlung des Umweltausschusses zu.

Die Gemeindevertretung beschließt die Änderungsempfehlung des Umweltausschusses.

Abstimmungsergebnis: einstimmig mit 16 Ja-Stimmen

Sondernutzungsgenehmigung Parkplatz Grenze für Ausstellung des Bikini-Art-Museums hier: Abweichung von der Höhe der Sondernutzungsgebühren lt. Sondernutzungsgebührensatzung

Beschluss Nr. 24/0623

Die Gemeindevertretung Ostseebad Heringsdorf beschließt zur Umsetzung einer geplanten Ausstellung "Die faszinierende Welt des Badens" des Bikini-Art-Museums auf dem Gebiet des Grenzparkplatzes gemäß beigefügter Anlage, eine von der Sondernutzungsgebührensatzung abweichende Regelung zur Höhe der Sondernutzungsgebühren zu erlassen. Die Höhe der Gebühren soll dem öffentlichen Interesse an der Ausstellung (kulturelle Wert des Badebetriebes, die jüdische Vergangenheit des Badebetriebes in den Seebädern Bansin, Heringsdorf, Ahlbeck und Swinemünde, die Entwicklung der Frauenrechte am Thema Bademoden) angemessen sein und ist im Benehmen mit den Vertretern des Ausstellers festzulegen.

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich mit 13 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung