Angebot zum Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages mit der Bindung eine entsprechende Bebauung der Promenade 3b zu realisieren.
Beschluss: 26/1143
Der Ausschuss für Tourismus, Ordnung und Verkehr, der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Bau sowie der Eigenbetriebsausschuss empfehlen; die Gemeindevertretung beschließt:
| 1. | Das Grundstück Promenade 3b im Seebad Ahlbeck wird im Wege einer öffentlichen Ausschreibung im Rahmen eines Konzept- und Auswahlverfahrens zum Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages mit verbindlicher Bau- und Nutzungspflicht angeboten. Ziel des Verfahrens ist die Auswahl eines geeigneten Erbbauberechtigten, der sich vertraglich verpflichtet, auf dem Grundstück eine gastronomische Bebauung entsprechend den in den Anlagen definierten städtebaulichen, gestalterischen und funktionalen Vorgaben zu errichten und dauerhaft zu betreiben. |
| 2. | Der Eigenbetrieb Kaiserbäder Insel Usedom wird beauftragt, die Verfahrensunterlagen für das Auswahlverfahren zum Abschluss des Erbbaurechtsvertrages zu erstellen und das Verfahren unter Beachtung der einschlägigen vergabe- und haushaltsrechtlichen Bestimmungen durchzuführen. |
Sofern vergabe- oder haushaltsrechtliche Wertgrenzen oder sonstige rechtliche Vorgaben eine gesonderte Gremienentscheidung erfordern, ist die Entscheidung über den Vertragsabschluss der Gemeindevertretung zur abschließenden Beschlussfassung vorzulegen
Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen
Hallen- bzw. Platzordnungen der Liegenschaften der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf
Beschluss 26/1113-02
Der Sozialausschuss und der Hauptausschuss der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf empfehlen, die Gemeindevertretung beschließt, die Hallen- bzw. Platzordnungen der gemeindlichen Liegenschaften insbesondere die der sportlichen Einrichtungen wie folgt:
| 1. | Hallenordnung Mehrzweckhalle Heringsdorf (Anlage 1) |
| 2. | Hallenordnung Sporthalle Ahlbeck (Anlage 2) |
| 3. | Platzordnung/Hausordnung Sportanlage Ahlbeck (Anlage 3) |
| 4. | Hallenordnung Sporthalle Bansin (Anlage 4) |
§ 7 Punkt 10 wird wie folgt geändert:
„Verwendung von wasserlöslichen Harzen und Haftsubstanzen sowie Klebebänder, welche keine Kleberückstände hinterlassen, sind anzuzeigen. Die Verwendung von nicht wasserlöslichen Harzen, Haftsubstanzen und Klebebänder, welche Kleberückstände hinterlassen, sind nicht zulässig. Für die Reinigung nach Benutzung dieser Harze und Haftsubstanzen sowie Klebebänder ist der Verursacher zuständig.“
Abstimmung über die Änderung des § 7 Punkt 10: 15 Ja-Stimmen
§ 6 Punkt 4 wird wie folgt geändert:
„… von dem Verbot sind ausgenommen wiederverwendbare Flaschen mit Wasser.“
Abstimmung über die Änderung des § 6 Punkt 4: 15 Ja-Stimmen
Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen
Sondernutzungsgenehmigung für den Parkplatz "Grenze" zur Nutzung als Aufstellfläche für Busse der Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Greifswald mbH; hier: Erweiterung der Bedarfsfläche
Beschluss Nr. 26/1184
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf beschließt, die, durch Beschluss Nr. 26/1112 der Gemeindevertretung vom 29.01.2026 bisherige Nutzung von 1.500 Quadratmetern des Flurstücks 46/10, Flur 1, Gemarkung Ahlbeck, der öffentlichen Verkehrsfläche des Parkplatzes „Grenze“, durch die Verkehrsgesellschaft Vorpommern Greifswald mbH, auf eine Nutzungsfläche von 1.750 Quadratmetern zu erweitern.
Für die Nutzung von circa 1.750 Quadratmetern wird eine Sondernutzungsgebühr in Höhe von 2.330,00 Euro monatlich beschlossen.
Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung
2. Änderung der Geschäftsordnung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf
Beschluss Nr. 26/1185
Die Gemeindevertretung beschließt die nachfolgende 2. Änderung ihrer Geschäftsordnung.
Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen
Einspruch gegen die Bürgermeisterwahl vom 15. März 2026
Beschluss Nr. 26/1171
Die Gemeindevertretung beschließt, den Einspruch vom 26. März 2026 über die Gültigkeit der Bürgermeisterwahlwahl vom 15. März 2026 zurückzuweisen.
Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen
Usedomer Musikfestival 2026 – Antrag auf Gewährung von Zuwendungen zur Projektförderung
Beschluss Nr. 26/1162
Der Eigenbetriebsausschuss „Kaiserbäder Insel Usedom“ empfiehlt, die Gemeindevertretung des Ostseebades Heringsdorf beschließt, dem Antrag auf anteilige Finanzierung durch den Förderverein Usedomer Musikfreunde e.V. vom 24.02.2026 zum Usedomer Musikfestival 2026 zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung
Rücklagenbildung bei BgA "Kommanditbeteiligung Wohnungsgesellschaft Kaiserbäder" (Steuernummer: 084/144/00931)
Beschluss Nr. 26/1163
Der Finanzausschuss und Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf beschließt, dass bei dem Betrieb gewerblicher Art "Kommanditbeteiligung Wohnungsgesellschaft Kaiserbäder" der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf eine Rücklage in Höhe von 80 % des ausschüttbaren Gewinns zu bilden ist, soweit für diesen BgA gemäß noch festzustellendem Jahresabschluss zum 31.12.2025 ein Gewinn ausgewiesen wird.
Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen
Kreditaufnahme für Investitionen
Beschluss Nr. 26/1171
Der Finanzausschuss und Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung beschließt, die Verwaltung zu ermächtigen, eine Kreditaufnahme bei einem Kreditinstitut mit den günstigsten Tageskonditionen in Höhe von 4.500.000 € vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen
Annahme einer projektbezogenen Spende für den Ausbau des Verbindungsweges zwischen Friedhof und Maxim-Gorki-Straße
Beschluss Nr. 26/1160
Der Finanzausschuss, der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Bau und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung Ostseebad Heringsdorf beschließt die Annahme einer projektbezogenen Spende in Höhe von 100.000 € für den grundhaften Ausbau des Verbindungsweges zwischen dem Friedhof und der Maxim-Gorki-Straße in Heringsdorf.
Gleichzeitig verpflichtet sich die Gemeinde, den Differenzbetrag in Höhe von 70.000 € im Haushalt 2027 für die Investition in den vorgenannten Straßenausbau verbindlich einzustellen.
Abstimmungsergebnis: 15 Ja Stimmen
Antrag der Fraktion HGV-UWG: Zuständigkeitsregelung für Anträge im Rahmen des sogenannten „Bau-Turbo“-Verfahrens – direkte Behandlung in der Gemeindevertretung
Beschluss Nr. 24/1158
Die Gemeindevertretung beschließt, dass alle Anträge im Zusammenhang mit dem sogenannten „Bau-Turbo“-Verfahren künftig unmittelbar der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden. Eine vorherige Behandlung im Bauausschuss muss erfolgen. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Vorlagen immer für die Gemeindevertretung zu erstellen und einzubringen.
Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen
Fraktionsantrag CDU-Fraktion - Gründung eines Jugendbeirats in der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf
Beschluss Nr. 24/0696
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf beschließt, einen Jugendbeirat als einfließenden Bestandteil in die gemeindlichen Gremien zu gründen.
Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen
Antrag der Fraktion HGV-UWG:
Verbot der Verwendung genderbezogener Sprach- und Darstellungsformen auf allen öffentlichen Sportplätzen und gemeindlichen Flächen.
Beschluss Nr. 26/1159
Die Gemeindevertretung beschließt, dass auf allen öffentlichen Sportplätzen sowie auf gemeindlichen Flächen in allen Bereichen auf die Verwendung genderbezogener Sprach- und Darstellungsformen verzichtet wird. Die Verwaltung wird beauftragt, dies bei Beschilderungen, Nutzungsordnungen sowie sonstigen Darstellungen und Veröffentlichungen im Zusammenhang mit gemeindlichen Sportanlagen entsprechend umzusetzen.
Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung