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KAISERBÄDER-BOTE
Ausgabe 6/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen - Bekanntmachung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf

Gemeinde Ostseebad Heringsdorf

Die Bürgermeisterin

Kurparkstr. 4

17419 Seebad Ahlbeck

Bekanntmachung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf

Hier:

Beschluss zur ersten Verlängerung der Geltungsdauer der Satzung über die Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 48 „Südliche Maxim-Gorki-Straße/Bergstraße in Seebad Heringsdorf“ der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf gemäß § 17 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Gemeindevertretung Ostseebad Heringsdorf hat in ihrer Sitzung am 25.04.2024 den Beschluss zur ersten Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 48 „Südliche Maxim-Gorki-Straße/Bergstraße in Seebad Heringsdorf“ der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf gefasst.

Der Geltungsbereich der Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 48 „Südliche Maxim-Gorki-Straße/Bergstraße in Seebad Heringsdorf“ der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf ist in der beigefügten Übersicht dargestellt.

Jedermann kann die Satzung über die Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 48 „Südliche Maxim-Gorki-Straße/Bergstraße in Seebad Heringsdorf“ der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf im Rathaus der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf, Amt für Bau und Gemeindeentwicklung, Kurparkstr. 4 in 17419 Seebad Ahlbeck während der Sprechzeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft erhalten.

Zusätzlich ist die Bekanntmachung der Satzung über die Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 48 „Südliche Maxim-Gorki-Straße/Bergstraße in Seebad Heringsdorf“ der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf und die Satzung der Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 48 „Südliche Maxim-Gorki-Straße/Bergstraße in Seebad Heringsdorf“ der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf ist im Internet auf der Homepage der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf unter https://www.gemeinde-ostseebad-

heringsdorf.de/Aktuelles/Bekanntmachungen-Ausschreibungen/ veröffentlicht.

Ein Verstoß gegen die im § 5 Absatz 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) enthaltenen oder aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Verfahrens- und Formvorschriften kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.

Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Ostseebad Heringsdorf, den 30. Mai 2024