Gemeinde Ostseebad Heringsdorf
Die Bürgermeisterin
Kurparkstr. 4
17419 Seebad Ahlbeck
Hier: | Beschluss zur ersten Verlängerung der Geltungsdauer der Satzung über die Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 48 „Südliche Maxim-Gorki-Straße/Bergstraße in Seebad Heringsdorf“ der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf gemäß § 17 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) |
Die Gemeindevertretung Ostseebad Heringsdorf hat in ihrer Sitzung am 25.04.2024 den Beschluss zur ersten Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 48 „Südliche Maxim-Gorki-Straße/Bergstraße in Seebad Heringsdorf“ der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf gefasst.
Der Geltungsbereich der Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 48 „Südliche Maxim-Gorki-Straße/Bergstraße in Seebad Heringsdorf“ der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf ist in der beigefügten Übersicht dargestellt.
Jedermann kann die Satzung über die Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 48 „Südliche Maxim-Gorki-Straße/Bergstraße in Seebad Heringsdorf“ der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf im Rathaus der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf, Amt für Bau und Gemeindeentwicklung, Kurparkstr. 4 in 17419 Seebad Ahlbeck während der Sprechzeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft erhalten.
Zusätzlich ist die Bekanntmachung der Satzung über die Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 48 „Südliche Maxim-Gorki-Straße/Bergstraße in Seebad Heringsdorf“ der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf und die Satzung der Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 48 „Südliche Maxim-Gorki-Straße/Bergstraße in Seebad Heringsdorf“ der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf ist im Internet auf der Homepage der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf unter https://www.gemeinde-ostseebad-
heringsdorf.de/Aktuelles/Bekanntmachungen-Ausschreibungen/ veröffentlicht.
Ein Verstoß gegen die im § 5 Absatz 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) enthaltenen oder aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Verfahrens- und Formvorschriften kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.
Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Ostseebad Heringsdorf, den 30. Mai 2024