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KAISERBÄDER-BOTE
Ausgabe 6/2024
Amtliche Mitteilungen
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Amtliche Mitteilungen

Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner,

die Gemeinde Ostseebad Heringsdorf soll ein Ort sein, in dem wir uns wohl fühlen. Wir können auf Vieles stolz sein: Tolle einheimische, strahlendweiße Häuser aus der Jahrhundertwende, ein kilometerlanger Sandstrand und gepflegte Grünanalgen.

Die Pflege unseres Ortbildes liegt im Interesse von uns allen. Viele Bürger sprechen mich darauf an!

Öffentliche Flächen müssen von uns gepflegt werden. Es ist natürlich von großer Wichtigkeit, dass die Kommune ihre Flächen ordentlich hält. Dafür bemüht sich der Bauhof jeden Tag, und wir sind immer dankbar für Hinwiese.

Aber auch verwahrloste und ungepflegte Privatgrundstücke sind vielen Einwohnerinnen und Einwohnern nachvollziehbarer Weise ein Dorn im Auge!

Sie als Anwohnerinnen und Anwohner tragen durch die Pflege Ihrer Anliegerstraßen und Ihrer Gärten ganz erheblich zu einem gelungenen Ortsbild bei.

Die Satzung über die Straßenreinigung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf verpflichtet Sie hierzu sogar in angemessenem Umfang. So sind die entsprechenden Straßenteile mindestens einmal wöchentlich nach den örtlichen Erfordernissen zu reinigen und von Wildkraut zu befreien.

Als umso bedauerlicher stellt es sich dar, dass diesbezüglich zuletzt vermehrt Einwohnerbeschwerden zu verzeichnen sind. Sie haben den Hinweis auf verwilderte und vollkommen ungepflegte Gärten im Gemeindegebiet zum Gegenstand, die auf unsere Gehwege übergreifen. Ungepflegte Hecken überragen Hauswände in den öffentlichen Verkehrsraum und Wildwuchs greift unkontrolliert auf Bürgersteige über. Dieser Zustand beeinträchtigt das Ortsbild mitunter erheblich, soweit die Gartenpflege erkennbar vernachlässigt wurde. Gemeint sind keineswegs individuelle Gestaltungen des Garten wie das Vorhalten von Wildbeeten, einer Wildblumenwiese oder ein lang gewachsener Rasen.

Es geht vielmehr um den teils unkontrollierten Wildwuchs, der Übergriffe auf öffentliche Straßen und Wege darstellt. Da dies immer weiter zum Thema wird, haben wir uns dazu entschlossen, Betroffene an die Einhaltung Ihrer satzungsgemäßen Pflichten als Einwohner der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf zu erinnern. Für uns steht das gedeihliche und friedliche Miteinander an erster Stelle. Dabei ist das Wohlfühlen für alle ein wesentlicher Faktor. Bei andauerndem Zuwiderhandeln gegen unsere gemeindliche Satzung also sprich der Weigerung, den unkontrollierten Wildwuchs, der auf die Bürgersteige oder in den allgemeinen Straßenraum übergreift, zu beseitigen, kann notfalls durch Festsetzung eines Zwangsgeldes oder der Ersatzvornahme der unterlassenen Handlung beigekommen werden.

Im Sinne eines nachbarschaftlichen und schönen Miteinanders in unserer Gemeinde weisen wir hiermit allgemein und nachdrücklich auf die Einhaltung entsprechender Pflichten hin.

Ihre Bürgermeisterin
Dr. Laura Isabelle Marisken