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KAISERBÄDER-BOTE
Ausgabe 6/2024
Amtliche Mitteilungen
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Vereinsförderung 2025

Liebe Vereinsmitglieder, liebe Ehrenamtliche,

das ehrenamtliche Engagement und die Mitarbeit in unseren Vereinen sind in der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf Ausdruck der Lebensphilosophie. Zahlreiche Einwohnerinnen und Einwohner engagieren sich ehrenamtlich und aktiv in der Vereinsarbeit, sind also als ein wichtiger Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens zu sehen. Sie bieten Möglichkeiten zur persönlichen Entfaltung, sei es als Feuerwehrmann, Sportler, Chorsänger oder Mitglied im Schützenverein.

Damit unser vielseitiges Vereinsleben in den Bereichen Sport, Kultur und Bildung mit all seinen Angeboten bestehen kann, braucht es neben dem Engagement auch finanzielle Unterstützung.

Die Gemeinde Ostseebad Heringsdorf fördert daher die örtlichen Vereine, nach der Vereinsförderungsrichtlinie, im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten und Leistungsfähigkeit.

Im Folgenden möchten wir den Vereinen und interessierten Einwohnerinnen und Einwohnern erklären, wie die Vereinsförderung im Detail funktioniert:

Es erfolgt bei der Zuwendung eine Differenzierung nach Vereinszweck, Mitgliederzahl und Alterszusammensetzung. Vereine mit besonderer sozialer Orientierung sowie in Bereichen wir Kultur, Bildung und Sport sollen aus nachvollziehbaren Gründen stärker gefördert werden. Ebenso sollen die Mitgliederzahl (aktiv) und die Mitgliederzusammensetzung (Alterszusammensetzung) eine Rolle spielen, wie auch weitere Kriterien (z.B. Nutzung Sportstätten in anderen Gemeinden, Jubiläen).

Die Gemeindevertretung beschließt, je nach geplanter Haushaltslage und aktuellen Bedingungen eine bestimme Summe X pro Jahr zur Vereinsförderung. Die Vereine stellen bereits bis zum 31. Juli des laufenden Jahres einen Antrag zur Vereinsförderung für das Folgejahr.

Wichtig: Um Termineinhaltung wird gebeten!!!

Bitte verwenden Sie das beigefügte Antragsdokument.

Der Antrag enthält u. a. Informationen zu:

Vereinszweck, Mitgliederzahl und Mitgliederzusammensetzung, sowie eine kurze Beschreibung der geplanten Aktivitäten im Förderjahr.

Der Zweck der Förderung spielt in der Regel keine Rolle, es sei denn, die Vereine planen ganz besondere Projekte, eventuell auch mit überregionaler Bedeutung.

Berechnungsgrundlage:

Die Gesamtsumme X pro Jahr wird vorab nach Sockelbeträgen aufgeteilt. Dieser Betrag wird auf alle gültigen Anträge der Mitgliederanzahlen vergeben. Jeder Verein mit gültigem Antrag erhält so eine Basisförderung (sog. Sockelbetrag).

Bleibt danach noch nicht vergebenes Geld übrig, so wird dieses in differenzierten Anteilen vergeben. Die Kriterien wurden oben dargestellt (besondere soziale Orientierung).

Zum Beispiel erhält ein Verein, der sich um die Betreuung von Kindern unter 18 Jahren kümmert, mehr Anteile als ein Verein, dessen Vereinszweck hauptsächlich den privaten Interessen erwachsener Menschen dient. Das führt auch dazu, dass einige Vereine auch keine weiteren Anteile zugesprochen bekommen können.

Die Verteilung der Fördergelder wird als Vorschlag der Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf vorgelegt und diskutiert. Hier können noch begründete Änderungen durchgeführt werden. Nach Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf werden die Zuschüsse dann ausgezahlt.

Danke für das bunte Vereinsleben!

Ihre Bürgermeisterin