Titel Logo
KAISERBÄDER-BOTE
Ausgabe 6/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachungen

Gemeinde Ostseebad Heringsdorf

Die Bürgermeisterin

Kurparkstraße 4

17419 Seebad Ahlbeck

Bekanntmachung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf

Hier: Beschluss zur 1. Verlängerung der Veränderungssperre zum B-Plan Nr. 49 „Parkanlage zwischen Delbrückstraße und Friedensstraße in Seebad Heringsdorf" der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf hat in ihrer Sitzung am 19.05.2022 den Beschluss zur Aufstellung und zum Erlass einer Veränderungssperre zum B-Plan Nr. 49 „Parkanlage zwischen Delbrückstraße und Friedensstraße in Seebad Heringsdorf" der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf gefasst.

Am 25.04.2024 beschloss die Gemeinde Ostseebad Heringsdorf die 1. Verlängerung der Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 49 „Parkanlage zwischen Delbrückstraße und Friedensstraße in Seebad Heringsdorf" der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf.

Die 1. Verlängerung der Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 49 „Parkanlage zwischen Delbrückstraße und Friedensstraße in Seebad Heringsdorf" der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf wird hiermit bekanntgemacht.

Der Geltungsbereich der Veränderungssperre ist in der beigefügten Übersicht dargestellt.

Jedermann kann die Satzung über die Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 49 „Parkanlage zwischen Delbrückstraße und Friedensstraße in Seebad Heringsdorf" der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf im Rathaus der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf, Amt für Gemeindeentwicklung und Bau, Kurparkstraße 4 in 17419 Seebad Ahlbeck während der Sprechzeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft erhalten.

Zusätzlich ist die Bekanntmachung und die Satzung über die Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 49 „Parkanlage zwischen Delbrückstraße und Friedensstraße in Seebad Heringsdorf" der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf im Internet über die Homepage der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf unter https://www.gemeinde-ostseebad-heringsdorf.de/Aktuelles/Bekanntmachungen-Ausschreibungen/ einzusehen.

Ein Verstoß gegen die im § 5 Absatz 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV-MV) enthaltenen oder aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Verfahrens- und Formvorschriften kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.