Die Gemeinde Ostseebad Heringsdorf hat die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der kommunalen Friedhöfe in der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf und die Kalkulation umfassend überarbeiten müssen. Hintergrund ist eine rechtsaufsichtliche Prüfung, die bemängelte, dass alle Kosten für die Friedhofsbewirtschaftung auf die Nutzerinnen und Nutzer umgelegt werden müssen. Ziel dieser Anpassung ist es, die Gebührenstruktur transparenter, rechtssicherer und kostenorientierter auszugestalten sowie eine faire Verteilung der entstehenden Kosten sicherzustellen.
Die bisherige Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der kommunalen Friedhöfe in der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf vom 10.03.2011 entsprach in großen Teilen nicht mehr den aktuellen rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Insbesondere gestiegene Personal-, Fahrzeug und Unterhaltungskosten machten eine Neuberechnung zwingend erforderlich.
Die Folge ist, dass verschiedene Grabarten künftig mit höheren Gebühren als vorher verbunden sind, wir aber immer noch unter dem Bundesdurchschnitt liegen und die Gebühren in etwa den Gebühren im Amt Usedom Süd entsprechen und unter den Gebühren in Zinnowitz liegen.
| • | Erdwahlgrabstätte: 1.062,90 €; Kosten für 25 Jahre umgerechnet 42,52 € jährlich. |
| • | Urnenwahlgrabstätte (0,50 m x 0,50 m): 595,46 €; Kosten für 20 Jahre umgerechnet 29,77 € jährlich. |
| • | Anonyme Urnenbestattung: 923,03 €; Kosten für 20 Jahre umgerechnet 46,15 € jährlich. |
| • | Urnengemeinschaftsanlage (Friedhof Heringsdorf): 975,61 €; Kosten für 20 Jahre 48,78 € jährlich. |
| • | Verlängerung Erdwahlgrab: 42,52 € pro Jahr. |
| • | Verlängerung Urnenwahlgrab: 29,77 € pro Jahr. |
| • | Erhöhung der Gebühren für die Benutzung der Trauerhalle auf dem Friedhof Bansiner Landweg (Neuhofer Friedhof) und Heringsdorfer Friedhof (Maxim-Gorki-Straße) 198,94 €. |
Die Kosten decken Unterhaltungs- und Pflegeleistungen ab, die auf den Friedhöfen durchgeführt werden müssen. Gewinne werden nicht erzielt.
Ein Mischkalkulationsmodell, bei dem die Gebühren auf allen Friedhöfen gleich wären, ist nicht möglich, da jede Grabart unterschiedliche pflegerische Anforderungen und Nutzungsflächen mit sich bringt.
Aufgrund der neuen Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der kommunalen Friedhöfe in der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf schafft die Gemeinde Ostseebad Heringsdorf jetzt eine nachvollziehbare Grundlage für die Abrechnung der Friedhofsgebühren auf dem Friedhof Bansiner Landweg (Neuhofer Friedhof), Heringsdorfer Friedhof (Maxim-Gorki-Straße) und Waldfriedhof Ahlbeck.