Kalkulation der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der kommunalen Friedhöfe in der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf.
Beschluss: 26/1188
Der Hauptausschuss der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf empfiehlt, die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf beschließt die Kalkulation mit dem dazugehörigen Bericht gemäß Anlage, vorgelegt durch die Firma Heyder + Partner.
Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung
Satzung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der kommunalen Friedhöfe in der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf
Beschluss 26/1189
Der Hauptausschuss der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf empfiehlt, die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der kommunalen Friedhöfe in der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf.
Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung
Gesamtfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes Vorpommern; hier. Beteiligung zum Zweiten Entwurf 2026
Beschluss Nr. 26/1180
Die Gemeindevertretung nimmt den Zweiten Entwurf 2026 zur Gesamtfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes Vorpommern – RREP VP – (Stand 14.01.2026) zur Kenntnis.
Es werden nachfolgende Anregungen, Ergänzungen und Hinweise vorgebracht:
| 1. | Es wird erneut darauf hingewiesen, dass wenn die Grundzentren die wegfallende Infrastruktur und die Anlagen der Daseinsvorsorge der Nahbereiche vorhalten sollen, die Zumutbarkeit für die Grundzentren zu beachten ist. Auch muss erörtert werden in welchem Rahmen dieses Vorhalten erforderlich ist. Die Formulierungen der Ziele und Grundsätze wären hinsichtlich der Vorhaltung von bedarfsgerechter Infrastruktur und Anlagen der Daseinsvorsorge aber auch bezüglich der Leistbarkeit und der Zumutbarkeit für die Grundzentren zu überarbeiten. Darüber hinaus wäre entweder ein Grundsatz oder ein Ziel zu formulieren, dass Vorhaben und Planungen, die auf diese Vorhaltung hinarbeiten, spezifisch zu fördern sind. |
| 2. | Im Kapitel Kultur und Kulturlandschaften ist als Grundsatz der Erhalt des Baustils der Bäderarchitektur und der (historischen) Seebrücken sowie Seebrückenstandorte als Besonderheit an der Ostseeküste und wichtiges Alleinstellungsmerkmal der baukulturellen Geschichte festzuschreiben. |
| 3. | Es wird erneut darauf hingewiesen, dass der Bau des Containerterminals in Swinemünde und die damit einhergehenden Folgen für die Region und die Gemeinde Ostseebad Heringsdorf als raumbedeutsame Maßnahme angesehen wird und die Auswirkungen im Entwurf des RREP zu berücksichtigen sind. |
| 4. | Die Wiederaufnahme von konkreten Maßnahmen im Kapitel Infrastrukturentwicklung/Verkehr wird begrüßt. Allerdings sollte auch insbesondere das Vorhaben zur Wiederaufnahme des Schienenverkehrs auf der Verbindung Ducherow-Karnin-Garz -(Swinemünde) bzw. der geänderte Trassenabschnitt (Karnin)- Zirchow-Ulrichshorst-Korswandt-Ostseebad Heringsdorf in der Grundsatzformulierung verstärkt priorisiert werden. |
| 5. | Im Kapitel Infrastrukturentwicklung/Gesundheit werden in der Begründung selbst die besonderen Herausforderungen in der Planungsregion in Bezug auf die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen und bedarfsgerechten medizinischen Versorgung kurz angesprochen, finden aber keine entsprechende Würdigung in den formulierten Grundsätzen. Hierzu muss, insbesondere in Bezug auf die Engpässe in der hausärztlichen Versorgung und den regionalen Fachkräftemangel verstärkt über das RREP eine Priorisierung erfolgen. Weiterhin muss die bedarfsorientierte Situation in den Tourismusgebieten bzw. grenznahen Gemeinden mit einbezogen werden. Im Weiteren sollte der Individual- und Gesundheitstourismus einer Bedeutung zukommen. |
| 6. | Im Kapitel Planerische Gestaltung unter der Erdoberfläche wurde als Grundsatz in den zweiten Entwurf des RREP VP M-V im Unterkapitel Unterirdische Raumordnung aufgenommen, dass Projekte zur Nutzung des tiefen und mitteltiefen geothermischen Potenzials gefördert werden sollen, soweit keine öffentlichen Belange entgegenstehen. In diesem Zusammenhang ist aufzunehmen, dass zur Unterstützung der Umsetzung dieser Projekte Förderprogramme für Gemeinden geschaffen werden müssen. Die finanziellen Auswirkungen zur Schaffung eines wirtschaftlichen Fernwärmenetzes muss für eine Gemeinde gering und wirtschaftlich umsetzbar sein. |
Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimmen
Einziehungsverfahren einer öffentlichen Straße gem. § 9 Absatz 2 Straßen- und Wegegesetz Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V); hier: Einziehung von Teilflächen der Friedenstraße und des unteren Friedrich-Ebert-Rings zur Vermietung/ Verpachtung als Parkflächen; Einrichtung einer Einbahnstraße gem.
Vkz. 220-10 i.V.m. Vkz. 267 StVO
Beschluss Nr. 26/1186
Der Ausschuss für Tourismus, Ordnung und Verkehr und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf beschließt die bisherige Straßenführung ohne Änderungen beizubehalten.
Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen
Entwicklung Baumbestand an der Promenade in Heringsdorf zwischen Eichenweg und Seebrücke
Beschluss Nr. 26/1149
Der Umweltausschuss, der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Bau, der Eigenbetriebsausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf beschließt den Baumbestand an der Promenade in Heringsdorf zwischen Eichenweg und Seebrücke Heringsdorf zu erhalten und nachhaltig zu entwickeln.
Abstimmungsergebnis: 1´7 Ja-Stimmen
Grundsatzbeschluss zur Weiterführung der KaiserbäderTourismusService GmbH (KTS)
Beschluss Nr. 26/1150
Der Eigenbetriebsausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf beschließt die Weiterführung der KaiserbäderTourismusService GmbH mit folgenden Geschäftsfeldern:
| 1. | Betreibung der Ostseetherme |
| 2. | Marketing |
| 3. | Zimmervermittlung. |
Weiterhin erhält die Verwaltung den Prüfauftrag, ob die zukünftige Betreibung des HDE's ein weiteres mögliches Geschäftsfeld der KTS GmbH werden sollte.
Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung