Nachkalkulation zur Satzung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf über die Erhebung einer Kurabgabe für das Jahr 2019
Beschluss Nr. 25/0927
Der Eigenbetriebsausschuss der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf beschließt, die Nachkalkulation auf Basis der Vorkalkulation für das Jahr 2019 mit dem dazugehörigen Bericht, gemäß Anlage, vorgelegt durch die Firma KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH zu der dazugehörenden Satzung (siehe Vorlage-Nr. 25/0928) zu ändern.
Dem liegen die folgenden wesentlichen Erwägungen und Entscheidungen zugrunde:
| 1. | Die Gemeindevertretung stimmt der ihr vorgelegten nachträglichen Abgabenkalkulation vom 30.05.2025 für die Kurabgabe in der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf mit den darin enthaltenen Festsetzungen zu. |
| 1. | Die Kurabgabe beträgt mit Wirkung ab 01.01.2019 pro abgabepflichtiger Person für jeden Aufenthaltstag in der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf in der Hauptsaison 2,21 EUR, ermäßigt 1,33 EUR und in der Nebensaison 1,66 EUR, ermäßigt 1,00 EUR (jeweils einschl. Umsatzsteuer). Der An- und Abreisetag werden als ein Aufenthaltstag berechnet. Bemessungsgrundlage ist der Tagessatz des Anreisetages. |
| 2. | Kinder bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres (unter 10 Jahren) sind zu 100 % zu befreien; |
| 3. | weiterhin Eltern, Kinder, Enkelkinder oder Geschwister von Personen, die im Erhebungsgebiet ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, wenn sie ohne Vergütung in deren häusliche Gemeinschaft aufgenommen sind. Dasselbe gilt für Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes von Personen, die im Erhebungsgebiet ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und auch für Ehepartner von Personen, die im Erhebungsgebiet ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, wenn Lebenspartner oder Ehepartner im Sinne des Vorstehenden ohne Vergütung in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen sind. Dies gilt nur, sofern der nahen Verwandten nicht schon nach § 2 Abs. 1 der Kurabgabensatzung nicht kurabgabepflichtig sind. |
| 4. | Kindern ab dem 11. Lebensjahr bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres wird eine Ermäßigung in Höhe von 40 % gewährt. |
| 5. | Die Jahreskurabgabe nach § 4 Abs. 3 Satz 1 der Kurabgabesatzung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf beträgt mit Wirkung ab 01.01.2021 das 28-fache des Tagessatzes in der Hauptsaison, mithin 61,87 EUR, ermäßigt 37,12 EUR (einschl. Umsatzsteuer). |
| 6. | Die in § 4 Abs. 2 der harmonisierten Kurabgabesatzung vom festgelegten Saisonzeiten umfassen: | |
|
| Hauptsaison: | vom 01.04. bis 31.10 sowie vom 27.12. bis 02.01. |
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| Nebensaison: | vom 03.01. bis zum 31.03. und vom 01.11. bis zum 26.12. |
Abstimmungsergebnis: mit 17 Ja-Stimmen
1. Änderung zur Satzung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf über die Erhebung einer Kurabgabe für das Jahr 2019
Beschluss Nr. 25/0928
Der Eigenbetriebsausschuss der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf beschließt, die eingereichte Satzung gemäß Anlage über die Erhebung einer Kurabgabe mit der dazugehörenden Kalkulation, vorgelegt durch die Firma KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, (siehe Vorlage-Nr.: 25/0927) rückwirkend zum 28.02.2019 zu ändern.
Dem Satzungsbeschluss liegen folgende Entscheidungen zugrunde:
| 1. | Die Kurabgabe beträgt mit Wirkung ab 01.01.2019 pro abgabepflichtiger Person für jeden Aufenthaltstag in der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf in der Hauptsaison 2,21 EUR, ermäßigt 1,33 EUR und in der Nebensaison 1,66 EUR, ermäßigt 1,00 EUR (jeweils einschl. Umsatzsteuer). Der An- und Abreisetag werden als ein Aufenthaltstag berechnet. Bemessungsgrundlage ist der Tagessatz des Anreisetages. |
| 2. | Kinder bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres (unter 10 Jahren) sind zu 100 % zu befreien; |
| 3. | weiterhin Eltern, Kinder, Enkelkinder oder Geschwister von Personen, die im Erhebungsgebiet ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, wenn sie ohne Vergütung in deren häusliche Gemeinschaft aufgenommen sind. Dasselbe gilt für Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes von Personen, die im Erhebungsgebiet ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und auch für Ehepartner von Personen, die im Erhebungsgebiet ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, wenn Lebenspartner oder Ehepartner im Sinne des Vorstehenden ohne Vergütung in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen sind. Dies gilt nur, sofern der nahen Verwandten nicht schon nach § 2 Abs. 1 der Kurabgabensatzung nicht kurabgabepflichtig sind. |
| 4. | Kindern ab dem 11. Lebensjahr bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres wird eine Ermäßigung in Höhe von 40 % gewährt. |
| 5. | Die Jahreskurabgabe nach § 4 Abs. 3 Satz 1 der Kurabgabesatzung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf beträgt mit Wirkung ab 01.01.2021 das 28-fache des Tagessatzes in der Hauptsaison, mithin 61,87 EUR, ermäßigt 37,12 EUR (einschl. Umsatzsteuer). |
| 6. | Die in § 4 Abs. 2 der harmonisierten Kurabgabesatzung vom festgelegten Saisonzeiten umfassen: | |
|
| Hauptsaison: | vom 01.04. bis 31.10 sowie vom 27.12. bis 02.01. |
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| Nebensaison: | vom 03.01. bis zum 31.03. und vom 01.11. bis zum 26.12. |
Abstimmungsergebnis: mit 17 Ja-Stimmen
Nachkalkulation zur Satzung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf über die Erhebung einer Kurabgabe für das Jahr 2020
Beschluss Nr. 25/0929
Der Eigenbetriebsausschuss der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf beschließt, die Nachkalkulation auf Basis der Vorkalkulation für das Jahr 2020 mit dem dazugehörigen Bericht, gemäß Anlage, vorgelegt durch die Firma KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH zu der dazugehörenden Satzung (siehe Vorlage-Nr.: 25/0930) zu ändern.
Dem liegen die folgenden wesentlichen Erwägungen und Entscheidungen zugrunde:
| 1. | Die Gemeindevertretung stimmt der ihr vorgelegten nachträglichen Abgabenkalkulation vom 30.05.2025 für die Kurabgabe in der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf mit den darin enthaltenen Festsetzungen zu. |
| 2. | Die Kurabgabe beträgt mit Wirkung ab 01.01.2020 pro abgabepflichtiger Person für jeden Aufenthaltstag in der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf in der Hauptsaison 1,95 EUR, ermäßigt 1,17 EUR und in der Nebensaison 1,46 EUR, ermäßigt 0,88 EUR (jeweils einschl. Umsatzsteuer). Der An- und Abreisetag werden als ein Aufenthaltstag berechnet. Bemessungsgrundlage ist der Tagessatz des Anreisetages. |
| 3. | Kinder bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres (unter 10 Jahren) sind zu 100 % zu befreien; |
| 4. | weiterhin Eltern, Kinder, Enkelkinder oder Geschwister von Personen, die im Erhebungsgebiet ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, wenn sie ohne Vergütung in deren häusliche Gemeinschaft aufgenommen sind. Dasselbe gilt für Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes von Personen, die im Erhebungsgebiet ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und auch für Ehepartner von Personen, die im Erhebungsgebiet ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, wenn Lebenspartner oder Ehepartner im Sinne des Vorstehenden ohne Vergütung in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen sind. Dies gilt nur, sofern der nahen Verwandten nicht schon nach § 2 Abs. 1 der Kurabgabensatzung nicht kurabgabepflichtig sind. |
| 5. | Kindern ab dem 11. Lebensjahr bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres wird eine Ermäßigung in Höhe von 40 % gewährt. |
| 6. | Die Jahreskurabgabe nach § 4 Abs. 3 Satz 1 der Kurabgabesatzung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf beträgt mit Wirkung ab 01.01.2021 das 28-fache des Tagessatzes in der Hauptsaison, mithin 54,63 EUR, ermäßigt 32,78 EUR (einschl. Umsatzsteuer). |
| 7. | Die in § 4 Abs. 2 der harmonisierten Kurabgabesatzung vom festgelegten Saisonzeiten umfassen: | |
|
| Hauptsaison: | vom 01.04. bis 31.10 sowie vom 27.12. bis 02.01. |
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| Nebensaison: | vom 03.01. bis zum 31.03. und vom 01.11. bis zum 26.12. |
Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimmen
1. Änderung zur Satzung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf über die Erhebung einer Kurabgabe für das Jahr 2020
Beschluss Nr. 25/0930
Der Eigenbetriebsausschuss der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf beschließt, die eingereichte Satzung gemäß Anlage über die Erhebung einer Kurabgabe mit der dazugehörenden Kalkulation, vorgelegt durch die Firma KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, (siehe Vorlage-Nr.: 25/0929) rückwirkend zum 07.04.2020 zu ändern.
Dem Satzungsbeschluss liegen folgende Entscheidungen zugrunde:
| 1. | Die Kurabgabe beträgt mit Wirkung ab 01.01.2020 pro abgabepflichtiger Person für jeden Aufenthaltstag in der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf in der Hauptsaison 1,95 EUR, ermäßigt 1,17 EUR und in der Nebensaison 1,46 EUR, ermäßigt 0,88 EUR (jeweils einschl. Umsatzsteuer). Der An- und Abreisetag werden als ein Aufenthaltstag berechnet. Bemessungsgrundlage ist der Tagessatz des Anreisetages. |
| 2. | Kinder bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres (unter 10 Jahren) sind zu 100 % zu befreien; |
| 3. | weiterhin Eltern, Kinder, Enkelkinder oder Geschwister von Personen, die im Erhebungsgebiet ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, wenn sie ohne Vergütung in deren häusliche Gemeinschaft aufgenommen sind. Dasselbe gilt für Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes von Personen, die im Erhebungsgebiet ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und auch für Ehepartner von Personen, die im Erhebungsgebiet ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, wenn Lebenspartner oder Ehepartner im Sinne des Vorstehenden ohne Vergütung in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen sind. Dies gilt nur, sofern der nahen Verwandten nicht schon nach § 2 Abs. 1 der Kurabgabensatzung nicht kurabgabepflichtig sind. |
| 4. | Kindern ab dem 11. Lebensjahr bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres wird eine Ermäßigung in Höhe von 40 % gewährt. |
| 5. | Die Jahreskurabgabe nach § 4 Abs. 3 Satz 1 der Kurabgabesatzung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf beträgt mit Wirkung ab 01.01.2021 das 28-fache des Tagessatzes in der Hauptsaison, mithin 54,63 EUR, ermäßigt 32,78 EUR (einschl. Umsatzsteuer). |
| 6. | Die in § 4 Abs. 2 der harmonisierten Kurabgabesatzung vom festgelegten Saisonzeiten umfassen: | |
|
| Hauptsaison: | vom 01.04. bis 31.10 sowie vom 27.12. bis 02.01. |
|
| Nebensaison: | vom 03.01. bis zum 31.03. und vom 01.11. bis zum 26.12. |
Abstimmungsergebnis: 17Ja-Stimmen
Gemeinde Ostseebad Heringsdorf, Grünflächenkonzept
Beschluss Nr. 24/0691
Der Umweltausschuss, der Eigenbetriebsausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung beschließt die Erstellung, Bearbeitung und Entwicklung eines Grünflächenkonzeptes für die Gemeinde Ostseebad Heringsdorf. Ziel ist es vorhandenen Grünstrukturen zu vernetzten, zu erhalten, zu schützen und in städtebauliche Konzepte mit einzubeziehen.
Abstimmungsergebnis: 15 Nein-Stimmen, bei 2 Enthaltungen
Bebauungsplan Nr. 72 "Wohngebiet südlich der Bahnlinie in Bansin Dorf" der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf; hier: Aufstellungsbeschluss
Beschluss Nr. 25/0908
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Bau und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 72 „Wohngebiet südlich der Bahnschienen in Bansin Dorf“ der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll Baurecht für ein allgemeines Wohngebiet geschaffen werden, dass gemäß dem Antragssteller eine Reihenhaus- und Einzelhausstruktur aufweisen soll. Dabei sollen 20-25 Wohneinheiten entstehen, mit denen nach Angabe der Vorhabenträgerin Dauerwohnraum geschaffen werden soll.
Das Plangebiet soll über die in Privatbesitz befindliche und nicht öffentliche Zufahrtsstraße zum Baustoffhandel erschlossen werden. Gegenwärtig kann nicht von einer öffentlich-rechtlich gesicherten Erschließung des Plangebiets ausgegangen werden.
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf ist das Gebiet als Sondergebiet mit der besonderen Zweckbestimmung „Baumarkt“ festgesetzt. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist erforderlich. Dies soll im Rahmen des gegenwärtigen Änderungsverfahrens erfolgen.
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Planungsbüro mit der Erarbeitung des Bebauungsplanes zu beauftragen. Alle im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Bebauungsplanes stehenden Kosten sind mittels einer Kostentragungsvereinbarung der Vorhabenträgerin aufzuerlegen.
Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimmen
Bebauungsplan Nr. 9 "Promenade" der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf; hier: Abwägung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit lfd. Nr. 7-13
Beschluss Nr. 25/0897
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Bau und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung beschließt
| 1. | die Abwägung der eingegangen Stellungnahmen der Öffentlichkeit Lfd. Nr. 7-13 zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9 "Promenade" der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf (Stand November 2016) gemäß der beigefügten Anlage 1. Das Abwägungsergebnis ist mitzuteilen. |
| 2. | in einem zukünftig geänderten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9 "Promenade" der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf die im Textteil B: Textliche Festsetzungen Nr. 12 und 14 gemäß beigefügter Anlage 3 aufzunehmen. |
Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimmen
B-Plan Nr. 9 "Promenade" der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf; hier: Fortführungsbeschluss
Beschluss Nr. 25/0899
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Bau und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf beschließt die grundsätzliche Fortführung des Verfahrens des B-Planes Nr. 9 "Promenade" der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf. Die Verwaltung wird beauftragt, das Planverfahren mittels eines zu erarbeitenden 6. geänderten Entwurfes fortzuführen. Eine Beschlussfassung über den 6. zu erarbeitenden Entwurf des B-Planes Nr. 9 "Promenade" der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf erfolgt gesondert.
Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimmen
Lärmaktionsplan 4. Stufe der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf, hier: Geschwindigkeitsreduzierung auf der L 266
Beschluss Nr. 25/0916
Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung und Ergänzung des Endberichtes des Lärmaktionsplanes 4. Stufe der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf (Stand 04.02.2025 mit Beschluss vom 23.01.2025, BV 24/0746) über die Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf der L266 ganztägig vor der europäischen Gesamtschule Ahlbeck, sowie der der Lkw´s nachts innerorts auf 30 km/h.
Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, bei 2 Enthaltungen
Erlass einer Anlagerichtlinie für Geldanlagen für die Gemeinde Ostseebad Heringsdorf
Beschluss Nr. 25/0844-01
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf beschließt die geänderte Anlagerichtlinie der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf gem. § 56 Abs. 2 KV M-V.
Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimmen
Erlass einer Anlagerichtlinie für den Eigenbetrieb Kaiserbäder Insel Usedom
Beschluss Nr. 25/0941
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf beschließt die Anlagerichtlinie für den Eigenbetrieb Kaiserbäder Insel Usedom gemäß Anlage 1.
Die Anlagerichtlinie regelt die zulässigen Anlageformen, die Anforderungen an Kreditinstitute, die Diversifizierung und Streuung sowie das Verfahren zur Dokumentation, Überprüfung und Berichterstattung über Geldanlagen des Eigenbetriebes.
Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimmen
Änderung der Förderrichtlinie haus- und fachärztliche Versorgung Gemeinde Ostseebad Heringsdorf
Beschluss Nr. 25/0896
Der Hauptausschuss empfiehlt, die Gemeindevertretung beschließt, die Bürgermeisterin zu beauftragen, mit geeigneten kassenärztlich zugelassenen oder zuzulassenden Hausärzten der Allgemein- bzw. inneren Medizin, der Zahnmedizin und ambulanten Hebammen Niederlassungsverträge auf Grundlage einer verwaltungsinternen Förderrichtlinie zu schließen.
Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimmen, bei 1 Enthaltung
Festlegung des Termins zur Wahl der/des hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters am 15.03.2026 und evtl. Stichwahl am 29.03.2026 in der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf
Beschluss Nr. 25/0935
Die Gemeindevertretung beschließt den Termin zur Wahl der/ des hauptamtlichen Bürgermeisterin/ Bürgermeisters am 15.03.2026 und für eine evtl. Stichwahl am 29.03.2026 in der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf.
Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimmen
Ersatzbeschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges der Ortswehr Seebad Ahlbeck
Beschluss Nr. 25/0926
Die Gemeindevertretung beschließt die Ersatzbeschaffung eines Kommandowagens (KDOW) für die Ortswehr Seebad Ahlbeck.
Abstimmungsergebnis: 17 Ja-stimmen
Vergabe des Strandabschnitts Nr. 5 zur gewerblichen Strandkorbvermietung
Beschluss Nr. 25/0942
Die Gemeindevertretung Ostseebad Heringsdorf beschließt, den Strandabschnitt Nr. 5 ab dem Jahr 2026 für 5 Jahre mit der Option auf Verlängerung um weitere 5 Jahre für die gewerbliche Strandkorbvermietung auszuschreiben.
Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimmen, bei 1 Enthaltung
Sondernutzungsgenehmigung für den Parkplatz „Grenze“ für die Veranstaltung eines Trödelmarktes; hier: Abweichung von der Höhe der Sondernutzungsgebühren gem. § 7 Sondernutzungsgebührensatzung
Beschluss Nr. 25/0944
Die Gemeindevertretung Ostseebad Heringsdorf beschließt für die Nutzung der öffentlichen Verkehrsfläche des Parkplatzes “Grenze” gem. Anlage (Sondernutzung), eine von der Sondernutzungsgebührensatzung abweichende Regelung zur Höhe der Sondernutzungsgebühren im Zuge der Umsetzung eines Trödelmarktes an 2 bis 4 Wochenenden im August jeweils von Freitag bis Sonntag.
Die Höhe der Gebühren soll dem öffentlichen Interesse an der Veranstaltung (Kulturelle und soziale Aspekte, Parkeinnahmen u.ä.) angemessen sein und ist im Benehmen mit dem Veranstalter festzulegen.
Abstimmungsergebnis: 17 Ja-stimmen