Gemeinde Ostseebad Heringsdorf
Die Bürgermeisterin
Kurparkstraße 4
17419 Seebad Ahlbeck
Die Gemeindevertretung Ostseebad Heringsdorf hat in der öffentlichen Sitzung am 25. Juni 2026 die Fortführung des Bebauungsplan Nr. 56 "Sondergebiet Einzelhandel und Mischgebiet an der Ahlbecker Chaussee in Seebad Bansin" der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf mit der namentlichen Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 56 "Bebauung an der Ahlbecker Chaussee 9 bis 11 in Seebad Bansin" der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf sowie die Erweiterung Geltungsbereich zum Bebauungsplan Nr. 56 "Bebauung an der Ahlbecker Chaussee 9 bis 11 in Seebad Bansin" der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf beschlossen.
Im Weiteren hat die Gemeindevertretung Ostseebad Heringsdorf beschlossen, den Vorentwurf des Bebauungsplan Nr. 56 "Bebauung an der Ahlbecker Chaussee 9 bis 11 in Seebad Bansin" der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf (Stand 30.04.2026) gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen.
Der Geltungsbereich des Vorentwurfes des Bebauungsplans Nr. 56 "Bebauung an der Ahlbecker Chaussee 9 bis 11 in Seebad Bansin" der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf ist als Anlage beigefügt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 56 "Bebauung an der Ahlbecker Chaussee 9 bis 11 in Seebad Bansin" der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf umfasst folgenden Grundstücke:
| Gemarkung | Bansin |
| Flur | 7 |
| Flurstücke | 82/5, 82/6, 83/1, 83/2, 87/4 teilweise (tlw.), 89/10, 89/11, 89/12, 89/13, 89/23, 89/24, 145, 146/9, 146/10, 146/11, 146/12, 146/13 der Flur 5 und 4 tlw., 5/1, 8, 9/1, 9/2, 10, 11/2, 11/3, 12, 13/2, 13/7, 13/8, 13/9, 15 |
| Gesamtfläche | ca. 4,01 ha |
Das Planungsgebiet befindet sich in der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf im Ortsteil Seebad Bansin nördlich an der Landesstraße 266 (Ahlbecker Chaussee) Ecke Seestraße. Südlich vom Plangebiet, in ca. 50 m Entfernung (Luftlinie), nach Überquerung der L266, befindet sich der Bahnhof „Bansin Seebad“.
Das Planungsziel des Bebauungsplans Nr. 56 "Bebauung an der Ahlbecker Chaussee 9 bis 11 in Seebad Bansin" der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf ist die Schaffung von bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Sondergebiets mit der Zweckbestimmung Einzelhandel, eines eingeschränkten Gewerbegebiets und eines Mischgebiets sowie für die Beseitigung bestehender städtebaulicher Missstände; hier ist insbesondere eine grundlegende gestalterische Aufwertung der Ortseingangssituation Zielsetzung. Des Weiteren soll der Verfestigung neu hinzukommender bestehender städtebaulicher Missstände insbesondere im Rahmen der geplanten Erweiterung des Einzelhandelsmarktes und geplanter touristischer Investitionsvorhaben entgegengewirkt werden.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 56 "Bebauung an der Ahlbecker Chaussee 9 bis 11 in Seebad Bansin" der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf (Stand 30.04.2026), bestehend aus
| - | Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) (Stand 30.04.2026), |
| - | Begründung mit Umweltbericht (Stand 30.04.2026), |
| - | Biotoptypenplan vom 23.02.2024, |
| - | Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) vom 23.12.2019, |
| - | Verkehrsgutachten zum B-Plan Nr. 56 Seebad Bansin - Äußere Erschließung vom 26.04.2022, |
| - | Vorplanung zur äußeren Erschließung vom 06.11.2023 mit der Variante 1 zur Aufhebung KP L266/ Dorf Bansin/ Seestr. und Variante 2 zum KP L266/ Dorf Bansin/Seestr. wie im Bestand sowie |
| - | die Schalltechnische Untersuchung vom 29.04.2024 |
wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet veröffentlicht. Die Unterlagen können während der Dauer der Veröffentlichung
auf der Internetseite der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf unter dem Link:
https://www.gemeinde-ostseebad-heringsdorf.de/Aktuelles/Bekanntmachungen-Ausschreibungen/ sowie im Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter
https://bplan.geodaten-mv.de eingesehen werden.
Zusätzlich erfolgt die Veröffentlichung der Planungsunterlagen im Rathaus, Amt für Gemeindeentwicklung und Bau, Kurparkstraße 4, 17419 Seebad Ahlbeck, Zimmer 106 während folgender Zeiten
| Montag | von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Dienstag | von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
| von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Donnerstag | von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
| von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr |
| Freitag | von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr. |
In der Planzeichnung (Teil A) werden die Planziele entsprechend der Planzeichenverordnung (PlanZV) dargestellt und im Text (Teil B) durch Festsetzungen konkret bestimmt.
In der Begründung werden die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen der Planung erläutert.
Ziel der Planung ist
| - | die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Festsetzung eines Sondergebiets mit Zweckbestimmung Einzelhandel, eines eingeschränkten Gewerbegebiets und (im Bereich des bestehenden Wohn- und Geschäftsgebäudes) eines Mischgebiets. |
| - | Die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Beseitigung bestehender städtebaulicher Missstände; hier ist insbesondere eine grundlegende gestalterische Aufwertung der Ortseingangssituation Zielsetzung. |
| - | Die Vermeidung neu hinzukommender, bzw. Verfestigung bestehender städtebaulicher Missstände insbesondere im Rahmen der geplanten Erweiterung des Einzelhandelsmarktes und geplanter touristischer Investitionsvorhaben. |
| - | Die Sicherung eines hinreichenden Schallimmissionsschutzes für schutzbedürftige Nutzungen im Plangebiet selbst und daran angrenzend. |
| - | Die Berücksichtigung der aus dem nordöstlich angrenzenden Waldbestand abzuleitenden forstrechtlichen Anforderungen (Waldabstand nach § 20 LWaldG M-V). |
| - | Die Herstellung einer funktionsfähigen und sicheren Verkehrserschließung. Dieser Punkt betrifft zum einen die bestehende Anbindung des Parkplatzes des Lebensmittelmarkts an die Landesstraße L266, welche bei roter Ampel an der Einmündung Seestraße von einigen Verkehrsteilnehmern zur Umfahrung genutzt wird. |
| Weiterhin gilt es, die Erschließung des Baugebiets insgesamt, welche aktuell aus insgesamt 6 Grundstückszufahrten besteht, im Sinne des Verkehrsflusses und der Verkehrssicherheit komprimierter zu gestalten. Schließlich bedarf es auch der Herstellung einer akzeptanzfähigen und verkehrssicheren Lösung für die Verkehrsteilnehmergruppen der Fußgänger und Radfahrer. |
| - | Berücksichtigung bestehender Planungen für die Umsetzung privater Investitionsvorhaben im Bereich des fremdenverkehrsbezogenen Infrastrukturangebots. Neben einer bereits neu errichteten Ausstellungshalle für Oldtimer ist die Schaffung einer größeren gastronomischen Einrichtung einschließlich eines zugehörigen Warenverkaufs und einer weiteren Ausstellung beabsichtigt. Der Betreiber des bestehenden SB-Markts plant zudem, die Anzahl an Stellplätzen zu erhöhen. Mittel- bis langfristig wird aber auch ein Marktneubau mit vergrößerter Verkaufsfläche in Erwägung gezogen, was planungsrechtlich vorbereitet werden soll. |
Die zur Einsicht zur Verfügung gestellten Planungsunterlagen unterrichten neben den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung auch über sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung in Frage kommen sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung.
Die Planung wird nach § 2 ff. BauGB aufgestellt. Eine Umweltprüfung wurde durchgeführt.
Der Umweltbericht enthält die Darlegung der nach § 2 Abs. 4 BauGB ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes.
Entsprechend § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB sind bei der Aufstellung von Bebauungsplänen die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, zu berücksichtigen. Die Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter wurden im Rahmen der in das Bebauungsplanverfahren integrierten Umweltprüfung untersucht und bewertet.
Folgende umweltbezogenen Informationen sind für die Planung verfügbar:
| Schutzgut Mensch, menschliche Gesundheit und Erholung | |
| Aussagen zur Erholung und Emissionen |
| Schutzgut Wasser | |
| Hinweise/Aussagen zu Grundwasser und Wasserschutzgebiete |
| Schutzgut Boden | |
| Aussagen zur Versiegelung und zur potentiellen Wassererosionsgefährdung |
| Schutzgut Fläche | |
| Aussagen zur Flächeninanspruchnahme und Versiegelung |
| Schutzgut Klima/Luft, einschließlich Lufthygiene und Nutzung erneuerbarer Energien | |
| Aussagen zur klimatischen Situation, Lufthygiene und Potentiale für Nutzung erneuerbarer Energien |
| Schutzgut Landschaft – Landschaftsbild | |
| Aussagen zur Eigenart und Ausprägung |
| Schutzgut Flora – Biologische Diversität | |
| Vegetations - bzw. Biotopausstattung, Baumbestand und biologische Vielfalt |
| Schutzgut Faune – Biologische Diversität | |
| Aussagen zu Artengruppen und Lebensraumpotentialen |
| Schutzgut Kultur- und Sachgüter | |
| Hinweise/Aussagen zu Bau- und Bodendenkmalen und sonstige Sachgüter |
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 56 "Bebauung an der Ahlbecker Chaussee 9 bis 11 in Seebad Bansin" der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, sie können bei Bedarf aber auch postalisch oder zur Niederschrift gebracht werden:
| E-Mail: | stadtplanung@ahlbeck.de |
| Fax: | 038378 - 250 38 |
| Postanschrift: | Gemeinde Ostseebad Heringsdorf |
| Kurparkstraße 4 in 17419 Seebad Ahlbeck |
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 56 "Bebauung an der Ahlbecker Chaussee 9 bis 11 in Seebad Bansin" der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf unberücksichtigt bleiben können.
Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können in der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf, Amt für Bau und Gemeindeentwicklung, Kurparkstraße 4 in 17419 Seebad Ahlbeck eingesehen werden.
Auf die Datenschutzerklärung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf wird
ausdrücklich aufmerksam gemacht -
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