Radverkehrsplanung; hier: Beauftragung der Verwaltung zur Einleitung von Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs auf der Hauptroute und der Erschließung von alternativen Verkehrsführungen in Anlehnung an das Radwegekonzept "Fahrradfreundliches Heringsdorf"
Beschluss: 26/1144
Der Ausschuss für Tourismus, Ordnung und Verkehr, der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Bau und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf beschließt die Einleitung von Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs auf der Hauptroute der Promenaden Seebad Bansin, Seebad Heringsdorf und Seebad Ahlbeck in beidseitiger Richtung in Form der Umsetzung einer alternativen Verkehrsführungen in Anlehnung an das Radwegekonzept „Fahrradfreundliches Heringsdorf“ vom 28.02.2020. Die Verwaltung wird aufgefordert, die vorgebrachten Anregungen aus den Ausschüssen in die Routenführung einzuarbeiten und den kommunalen Gremien eine entsprechend präzisierte Beschlussvorlage vorzulegen. Dabei sind insbesondere die Streckenführung ÖPNV, die Planungen EKZ, HdE, Chapeau Rouge sowie der Sportplatz. Zudem ist der Maßnahmenkatalog des Konzepts 2020 einer kritischen Prüfung zu unterziehen und den kommunalen Gremien erneut zur gesonderten Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimmen
Bebauungsplan Nr. 56 "Sondergebiet Einzelhandel und Mischgebiet an der Ahlbecker Chaussee in Seebad Bansin" der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf; hier: Fortführung mit geänderter namentlicher Bezeichnung, Erweiterung des Geltungsbereiches, Bestätigung Vorentwurf, Beschluss der Offenlage und Behörden- und Trägerbeteiligung
Beschluss 26/1192
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Bau und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung beschließt:
1.)
die Fortführung des Bebauungsplanes mit der namentlichen Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 56 "Bebauung an der Ahlbecker Chaussee 9 bis 11 in Seebad Bansin" der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf und
2.)
die Erweiterung Geltungsbereich zum Bebauungsplan Nr. 56 "Bebauung an der Ahlbecker Chaussee 9 bis 11 in Seebad Bansin" der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf, der geänderte Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 56 "Bebauung an der Ahlbecker Chaussee 9 bis 11 in Seebad Bansin" der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf ist als Anlage der Beschlussvorlage beigefügt sowie
3.)
den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 56 "Bebauung an der Ahlbecker Chaussee 9 bis 11 in Seebad Bansin" der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf (Stand 30.04.2026) gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen sowie gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
Dieser Beschluss ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen
Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimmen
Entwurf 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 18 "Wohngebiet westlich des Wohngebietes an den Kreischen" der Gemeinde Ückeritz; hier: Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Beschluss Nr. 26/1200
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Bau und der Hauptausschuss empfehlen, die Gemeindevertretung beschließt dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 "Wohngebiet westlich des Wohngebietes An den Kreischen" der Gemeinde Ückeritz in der Fassung 09-2025 zuzustimmen. Anregungen und Bedenken werden nicht vorgebracht.
Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung
Entwurf 1. Ergänzung und 4. Änderung des B-Planes Nr. 48 "Gewerbegebiet Kavelstücke" der Gemeinde Ückeritz; Hier: Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Beschluss Nr. 26/1220
Die Gemeindevertretung beschließt dem Entwurf der 1. Ergänzung und 4. Änderung des B-Planes Nr. 4 B "Gewerbegebiet Kavelstücke" der Gemeinde Ückeritz in der Fassung Januar 2026 zuzustimmen. Anregungen und Bedenken werden nicht vorgebracht.
Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimmen, 1 Enthaltungen
Vorbereitung und Durchführung einer Ausschreibung für die Neuvergabe der Garten und Landschaftspflege der Promenade der Kaiserbäder
Beschluss Nr. 26/1230
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf beschließt die Vorbereitung und Durchführung einer Öffentlichen Ausschreibung nach VOB/A für die Garten- und Landschaftspflege der Promenade der Kaiserbäder für einen Zeitraum von 5 Jahren durch die Verwaltung des Eigenbetriebes Kaiserbäder Insel Usedom. Der geschätzte Auftragswert beträgt 4.000.000,00 EUR netto. Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis.
Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimmen