Kraft Geschäftsordnungsautonomie der Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf wird die bestehende Gemeindeordnung im Rahmen der konstituierenden Sitzung am 04.07.2024 wie folgt geändert.
§ 9 Abs. 4 Satz 2 wird ersatzlos gestrichen.
§ 9 wird um Abs. 5 ergänzt:
(5) Die Fraktionen und Zählgemeinschaften der Gemeindevertretung verständigen sich einvernehmlich auf die personelle Besetzung der Ausschüsse nach §§ 5 und 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf durch Nennung namentlicher Vorschläge. Gelingt dies nicht, teilt der Vorsitzende den Fraktionen und Zählgemeinschaften freie Sitze unter Berücksichtigung ihrer Sitzanteile in der Gemeindevertretung zu. Die Gremien müssen im Falle der Zuteilung die Kräfteverhältnisse der Fraktion und Zählgemeinschaften zueinander exakt widerspiegeln. Zur Ermittlung dieser findet das Verfahren nach Abs. 3 und 4 entsprechend Anwendung.
(1) Die geänderte Geschäftsordnung tritt mit Beschlussfassung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Geschäftsordnung vom 26.01.2023 außer Kraft.