Die Central European Petroleum GmbH (CEP), ein Unternehmen mit Sitz in Berlin und kanadischer Konzernstruktur, plant nach eigenen Angaben die Erkundung und mögliche Erschließung von Erdöl- und Erdgasvorkommen im südwestlichen Küstenbereich der polnischen Ausschließlichen Wirtschaftszone der Ostsee, in unmittelbarer Nähe zur deutsch-polnischen Grenze vor Ahlbeck. Offizielle Informationen hat weder das Land Mecklenburg-Vorpommern noch die Gemeinde Ostseebad Heringsdorf vorab erhalten. Das Vorhaben wurde durch eine Pressemeldung der CEP im Juli öffentlich bekannt gemacht. Zuvor hatte CEP eine entsprechende Konzession vom polnischen Umweltministerium erhalten.
Dabei handelt es sich um ein geophysikalisches Aufsuchungsprojekt, das in mehreren Etappen erfolgen soll. Bisher sind der Gemeinde keine abschließend validierten Angaben zu Fördertechnik, geplanter Bohrtiefe oder genauen Koordinaten bekannt. Es ist derzeit davon auszugehen, dass mit seismische Vorerkundungen, gefolgt von weiteren Probebohrungen auch künftig, vor dem eigentlichen Rohstoffgewinnungsprozess, zu rechnen ist.
Das geplante Vorhaben liegt in einem ökologisch sensiblen Gebiet vor den Toren der Gemeinde in der Pommerschen Bucht, das durch küstennahe Flachwasserzonen, maritimes Vogelschutzgebiet und durch Altlastenbelastung (unter anderem durch versenkte Kampfmittel aus dem Zweiten Weltkrieg) besonders schützenswert ist. Auch die Nähe zu bestehenden Schutzgebieten im Rahmen von Natura 2000 auf der gemeinsamen Insel Usedom ist dabei durch beide Nationen dringend einzubeziehen.
Die Gemeinde Ostseebad Heringsdorf fordert vor diesem Hintergrund frühzeitig die Durchführung einer grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach Maßgabe der Espoo-Konvention, einem völkerrechtlichen Übereinkommen zur Umweltprüfung in einem grenzüberschreitenden Kontext, dem sowohl Polen als auch Deutschland in gegenseitigem Respekt vor der Souveränität des Nachbarn beigetreten sind. Zuständig ist für die Durchführung das Land Mecklenburg-Vorpommern. Eine solche Prüfung ist zwingend erforderlich, wenn ein Vorhaben erkennbar erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt jenseits der Landesgrenzen hat. Dies ist bei Planungen über Schwerindustrie vor unserer Haustür unserer Ansicht nach der Fall.
Zudem ist auf europarechtlicher Ebene die so genannte UVP-Richtlinie einschlägig, die unter anderem eine kumulative Bewertung bei mehreren Vorhaben in einem Raum fordert. Aus Sicht der Gemeinde ist daher auch zu berücksichtigen, dass das Vorhaben im Zusammenhang mit weiteren maritimen Großprojekten in der Region wie dem geplanten Ausbau des Containerhafens in Świnoujście und dessen geplanten Ostzufahrt (deren Ausbaggerung) steht, sodass eine Gesamtwürdigung notwendig ist.
Auch das Landesumweltministerium Mecklenburg-Vorpommern hat sich nach Bekanntwerden des Projekts im Frühjahr 2025 öffentlich zur Einhaltung internationaler Umweltstandards und zur Prüfung grenzüberschreitender Auswirkungen bekannt. Die Gemeinde steht im engen Austausch mit den zuständigen Landesbehörden.
Eine offizielle Beteiligung deutscher Stellen an einem UVP-Verfahren ist bislang nicht erfolgt, da bislang keine grenzüberschreitende Konsultation eingeleitet wurde. Die Gemeinde hat schon im April 2025 das Landesumweltministerium förmlich auf die Beteiligungspflicht durch das Generaldirektorat für Umweltschutz in Warschau hingewiesen.
Die Gemeinde Ostseebad Heringsdorf wird das Vorhaben weiterhin fachlich intensiv beobachten und würdigen und sofern notwendig auch juristisch um den Erhalt der einzigartigen Umwelt des Lebensraumes kämpfen. Ziel ist es, darauf hinzuwirken, dass verbindliche europäische und völkerrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Im Fokus stehen dabei der Schutz des marinen Ökosystems, die Langzeitwirkungen auf die Küstenregion Usedom sowie die Sicherung der Wasserqualität und naturnahen Lebensräume beiderseits der Grenze.