Sie haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, Widerspruch gegen einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen.
Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.
| - | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr |
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| Soweit Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie der Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2 BMG in Verbindung mit § 58 c Abs. 1 Satz 1 Soldatengesetzt widersprechen. |
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| - | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, |
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| der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 1 i. V. m. § 42 Abs. 3 BMG widersprechen. |
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| - | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen |
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| Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 1 i. V. m. § 50 Abs. 5 BMG widersprechen. |
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| - | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk |
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| Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 2 i. V. m. § 50 Abs. 5 BMG widersprechen. |
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| - | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage |
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| Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 3 i. V. m. § 50 Abs. 5 BMG widersprechen. |
Die Eintragung dieser Übermittlungssperren können Sie unter Vorlage Ihres Ausweisdokumentes bei dem
Amt Jarmen-Tutow
Einwohnermeldeamt
Lindenstraße 13
17126 Jarmen
| Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 17:45 Uhr |
| Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 16:00 Uhr |
beantragen.