Stadt Jarmen
2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für Dienstleistungen der FF Jarmen
Die Stadt Jarmen beschließt die 2. Satzung zur Änderung Gebührensatzung für Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Jarmen.
| Abstimmungsnummer: | 044-08/2022 | |
| Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 13 |
|
| Anwesend: | 12 |
|
| Dafür: | 12 |
|
| Dagegen: | 0 |
|
| Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Stadtvertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -
Pachtvertrag mit dem Wassersportverein Jarmen e.V.
Die Stadtvertretung Jarmen beschließt den ergänzten Pachtvertrag mit dem Wassersportverein Jarmen e.V. mit einer Laufzeit von 40 Jahren.
| Abstimmungsnummer: | 045-08/2022 | |
| Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 13 |
|
| Anwesend: | 12 |
|
| Dafür: | 12 |
|
| Dagegen: | 0 |
|
| Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Stadtvertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für den Friedhof der Stadt Jarmen
Die Stadtvertretung der Stadt Jarmen beschließt die 3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für den Friedhof der Stadt Jarmen.
| Abstimmungsnummer: | 046-08/2022 | |
| Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 13 |
|
| Anwesend: | 12 |
|
| Dafür: | 12 |
|
| Dagegen: | 0 |
|
| Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Stadtvertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -.
Anpassung Nutzungsentgelte der Gemeinderäume im Zusammenhang mit § 2 b UStG
Die Stadtvertretung der Stadt Jarmen beschließt, dass alle ab 01.01.2023 geltenden Nutzungsgebühren für die Gemeinderäume in der „Bauernstube Plötz“ laut Anlage zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen sind.
| Abstimmungsnummer: | 047-08/2022 | |
| Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 13 |
|
| Anwesend: | 12 |
|
| Dafür: | 5 |
|
| Dagegen: | 4 |
|
| Enthaltung | 3 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Stadtvertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -.
Anpassung Nutzungsentgelte der Gemeinderäume im Zusammenhang mit § 2 b UStG
Die Stadtvertretung der Stadt Jarmen beschließt, dass alle ab 01.01.2023 geltenden Nutzungsgebühren für die Gemeinderäume in der „Turnhalle Grundschule Jarmen“ laut Anlage zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen sind.
| Abstimmungsnummer: | 048-08/2022 | |
| Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 13 |
|
| Anwesend: | 12 |
|
| Dafür: | 5 |
|
| Dagegen: | 4 |
|
| Enthaltung | 3 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Stadtvertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -.
Anpassung Nutzungsentgelte der Gemeinderäume im Zusammenhang mit § 2 b UStG
Die Stadtvertretung der Stadt Jarmen beschließt, dass alle ab 01.01.2023 geltenden Nutzungsgebühren für die Gemeinderäume in dem „Kulturzentrum Jarmen“ laut Anlage zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen sind.
| Abstimmungsnummer: | 049-08/2022 | |
| Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 13 |
|
| Anwesend: | 12 |
|
| Dafür: | 5 |
|
| Dagegen: | 4 |
|
| Enthaltung | 3 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Stadtvertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -.
Anpassung Nutzungsentgelte der Gemeinderäume im Zusammenhang mit § 2 b UStG
Die Stadtvertretung der Stadt Jarmen beschließt, dass alle ab 01.01.2023 geltenden Nutzungsgebühren für die Gemeinderäume in der „Turnhalle Realschule Jarmen“ laut Anlage zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen sind.
| Abstimmungsnummer: | 050-08/2022 | |
| Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 13 |
|
| Anwesend: | 12 |
|
| Dafür: | 5 |
|
| Dagegen: | 4 |
|
| Enthaltung | 3 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Stadtvertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -.
Anpassung Nutzungsentgelte der Gemeinderäume im Zusammenhang mit § 2 b UStG
Die Stadtvertretung der Stadt Jarmen beschließt, dass alle ab 01.01.2023 geltenden Nutzungsgebühren für die Gemeinderäume in dem „Sportplatz Jarmen“ laut Anlage zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen sind.
| Abstimmungsnummer: | 051-08/2022 | |
| Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 13 |
|
| Anwesend: | 12 |
|
| Dafür: | 5 |
|
| Dagegen: | 4 |
|
| Enthaltung | 3 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Stadtvertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -.
Markenauftritt der Stadt Jarmen
Die Stadt Jarmen beschließt die Verabschiedung des durch die Firma Horst GmbH - 13° Crossmedia Agentur erstellten Markenauftritts (Anlage 1, Designkonzept Stadt Jarmen) für die Stadt Jarmen. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Umsetzung schnellstmöglich einzuleiten.
| Abstimmungsnummer: | 052-08/2022 | |
| Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 13 |
|
| Anwesend: | 12 |
|
| Dafür: | 12 |
|
| Dagegen: | 0 |
|
| Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Stadtvertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -.