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Jarmener Informationsblatt
Ausgabe 1/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Erhebung von Gebühren für den Friedhof der Stadt Jarmen

Präambel

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GBOBI. M-V 2011, S. 777), wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung der Stadt Jarmen vom 06.12.2022 nachfolgende Änderung der Gebührensatzung für den Friedhof Jarmen erlassen:

Artikel 1

Satzungsänderung

§ 4

Gebührentarife zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Jarmen vom 24.02.2009 wird unter Punkt 3.2 wie folgt geändert:

3.2.

Urnengrabstätte anonym

250,00 € *

(Ruhezeit 20 Jahre)

*zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer

§ 5

Inkrafttreten

Diese 3. Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.