Präambel
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GBOBI. M-V 2011, S. 777), wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung der Stadt Jarmen vom 06.12.2022 nachfolgende Änderung der Gebührensatzung für den Friedhof Jarmen erlassen:
Satzungsänderung
§ 4
Gebührentarife zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Jarmen vom 24.02.2009 wird unter Punkt 3.2 wie folgt geändert:
| 3.2. | Urnengrabstätte anonym | 250,00 € * |
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| (Ruhezeit 20 Jahre) | |
| *zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer |
Inkrafttreten
Diese 3. Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.