Gemeinde Kruckow
2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Erhebung von Gebühren für die Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr Kruckow-Schmarsow
Die Gemeindevertretung Kruckow beschließt die 2. Satzung zur Änderung Gebührensatzung über die Erhebung von Gebühren für die Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr Kruckow-Schmarsow.
| Beschluss-Nr. | 025-05/2022 | |
| Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
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| Anwesend: | 6 |
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| Dafür: | 6 |
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| Dagegen: | 0 |
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| Enthaltung | 0 |
Anpassung Nutzungsentgelte der Gemeinderäume im Zusammenhang mit § 2 b UStG2
Die Gemeindevertretung Kruckow beschließt, dass alle ab 01.01.2023 geltenden Nutzungsgebühren für die Gemeinderäume in der „Begegnungsstätte Schmarsow“ laut Anlage zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen sind.
| Beschluss-Nr. | 028-05/2022 | |
| Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
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| Anwesend: | 6 |
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| Dafür: | 6 |
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| Dagegen: | 0 |
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| Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Anpassung Nutzungsentgelte der Gemeinderäume im Zusammenhang mit § 2 b UStG2
Die Gemeindevertretung Kruckow beschließt, dass alle ab 01.01.2023 geltenden Nutzungsgebühren für die Gemeinderäume in der „Feuerwehr Kruckow“ laut Anlage zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen sind.
| Beschluss-Nr. | 029-05/2022 | |
| Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
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| Anwesend: | 6 |
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| Dafür: | 6 |
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| Dagegen: | 0 |
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| Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Anpassung Nutzungsentgelte der Gemeinderäume im Zusammenhang mit § 2 b UStG2
Die Gemeindevertretung Kruckow beschließt, dass alle ab 01.01.2023 geltenden Nutzungsgebühren für die Gemeinderäume in der „ehem. Feuerwehr Schmarsow“ laut Anlage zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen sind.
| Beschluss-Nr. | 030-05/2022 | |
| Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
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| Anwesend: | 6 |
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| Dafür: | 6 |
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| Dagegen: | 0 |
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| Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Anpassung Nutzungsentgelte der Gemeinderäume im Zusammenhang mit § 2 b UStG2
Die Gemeindevertretung Kruckow beschließt, dass alle ab 01.01.2023 geltenden Nutzungsgebühren für die Gemeinderäume in dem „Gemeindezentrum Kartlow“ laut Anlage zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen sind
| Beschluss-Nr. | 031-05/2022 | |
| Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
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| Anwesend: | 6 |
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| Dafür: | 6 |
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| Dagegen: | 0 |
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| Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: