Aufgrund des § 45 i.V. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom 07.12.2023 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf |
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| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 2.112.900 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 2.112.900 EUR |
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| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | 0 EUR |
| 2. | im Finanzhaushalt auf |
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| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 2.112.900 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von | 2.112.900 EUR |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | 0 EUR |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 0 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 0 EUR |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 0 EUR |
festgesetzt.
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[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf — 210.000 EUR
- entfällt -
1. | Die Amtsumlage wird auf 20,093 v. H. der Umlagegrundlagen festgesetzt. |
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0 Vollzeitäquivalente (VzÄ). (Stadthaushalt)
Weitere Vorschriften sind nach § 45 KV M-V Absatz 3 möglich
| Nachrichtliche Angaben: | ||
| 1. | Zum Ergebnishaushalt |
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| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 210.162 EUR |
| 2. | Zum Finanzhaushalt |
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| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 224.942 EUR |
| 3. | Zum Eigenkapital |
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| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 126.893 EUR |
Jarmen, den 08.12.2023
Hinweis:
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 14.12.2023 angezeigt worden. Sie enthält keine Genehmigungspflichten Teile.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom 15. Dezember 2023 bis 12. Januar 2024 zu den Sprechzeiten im Verwaltungsgebäude (Lindenweg 13, 17126 Jarmen) im Zimmer der Kämmerin öffentlich aus.
Jarmen, den 14.12.2023
(Die Haushaltssatzung wird auf der Internetseite www.jarmen.de veröffentlicht.)