Städtebauliches Sondervermögen
Die Jahresrechnung der Stadt Jarmen für das Städtebauliche Sondervermögen, sowie die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2021, wurden in der Stadtvertreter-Sitzung vom 28.11.2023 beschlossen und werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht und dem Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses für das Haushaltsjahr 2021 liegen zur Einsichtnahme
vom 22.01.2024 bis 09.02.2024
während der allgemeinen Öffnungszeiten
in der Stadtverwaltung, Lindenstraße
13 Zimmer der Kämmereiamtsleiterin
öffentlich aus.