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Jarmener Informationsblatt
Ausgabe 1/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Verordnung über das Nutzungsentgelt der Turnhallen der Gemeinde Tutow

1. Die Gemeinde Tutow stellt Bürgern, Vereinen und Organisationen folgende Räumlichkeiten zur Verfügung:

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Turnhalle inkl. Toiletten in der Dammstr. 8 b

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Turnhalle inkl. Toiletten am Pommernring 21

Die Turnhallen dienen vorranging dem Sportunterricht der Schule. Sie werden darüber hinaus als öffentliche Einrichtungen zur Verfügung gestellt.

Sportveranstaltungen umfassen den Lehr-, Übungs- und Spielbetrieb der Tutower Sportvereine sowie sporttreibenden Initiativen.

2. Interessenten, die die Turnhalle nutzen wollen, melden dies mindestens drei Tage vorher bei beim Amt Jarmen-Tutow, Haupt- und Ordnungsamt an. Die Turnhallen werden von der Gemeinde Tutow verwaltet und vergeben. Zugewiesenen Belegungszeiten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Änderungswünsche bzw. Nichtausnutzung der zugeteilten Belegungszeiten sind dem Amt Jarmen-Tutow, Haupt- und Ordnungsamt unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Ein Anspruch auf Genehmigung besteht nicht.

Zwischen dem Nutzungsberechtigten und der Gemeinde Tutow wird ein Nutzungsvertrag geschlossen.

3. Der Nutzer kann die Turnhalle an Schultagen außerhalb des regulären Schulbetriebes nach Vertragsvereinbarung mit dem Haupt- und Ordnungsamt des Amtes Jarmen - Tutow in Anspruch nehmen. Während Instandsetzungs- und Reinigungsarbeiten kann die Benutzung von der Turnhalle gesperrt werden. In den genehmigten Benutzungszeiten sind die Zeiten für das Aus- und Abbauen, Aufräumen, Waschen, Duschen, Umkleiden usw. enthalten.

4. Es fallen folgende Gebühren an:

Die vorgenannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.

5. Das Nutzungsentgelt wird bei Sportveranstaltungen am Monatsende fällig und ist spätestens bis zum letzten Werktag des jeweiligen Monats zu zahlen.

Das Nutzungsentgelt für sonstige Veranstaltungen wird 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn fällig und ist sodann zu zahlen.

Die Einzahlungen erfolgen auf folgendes Bankkonto:

Deutsche Kreditbank Berlin

Konto 312 892

BLZ 120 300 00

IBAN: DE36 1203 0000 0000 3128 92

BIC: BYLADEM1001

Nach Vorlage der Quittung erfolgt die Schlüsselübergabe.

6. Entgeltschuldner ist der Antragsteller. Mehrere Entgeltschuldnerschuldner haften als Gesamtschuldner. Die Entgeltschuld entsteht mit dem Abschluss des Nutzungsvertrages.

7. Die Gemeinde stellt die Turnhalle in einem sauberen und ordentlichen Zustand zur Verfügung. Nach der Nutzung sind diese besenrein vom Nutzer zu übergeben.

8. Das vorhandene Mobiliar und die Einrichtungsgegenstände sind pfleglich zu behandeln. Aufgetretene Schäden sind unverzüglich zu melden. Der Antragsteller haftet für alle Schäden, die der Gemeinde an den überlassenen Einrichtungen, Geräten, Gegenständen durch die Nutzung im Rahmen der Überlassung entstehen. Schäden, die auf normalen Verschleiß beruhen, fallen nicht unter dieser Regelung.

9. Die entsprechende Hausordnung ist Bestandteil dieser Vereinbarung.

10. Diese Verordnung tritt am 01.01.2024 in Kraft.