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Jarmener Informationsblatt
Ausgabe 1/2025
Amtliche Mitteilungen
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Eingriff in den Straßenverkehr

Hinweise aus dem Ordnungsamt

Das Bekleben von Straßenschildern stellt einen gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr dar und ist eine ernsthafte Gefahr für die Verkehrssicherheit. Wenn Straßenschilder verdeckt oder unkenntlich gemacht werden, können Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger wichtige Informationen nicht mehr wahrnehmen, was zu Unfällen oder anderen gefährlichen Situationen führen kann.

In Deutschland ist ein solcher Eingriff gemäß § 315b Strafgesetzbuch (StGB) strafbar. Dieser Paragraph besagt, dass jeder, der den Straßenverkehr durch eine Manipulation von Verkehrseinrichtungen gefährdet, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden kann. Das Bekleben von Schildern ist also ein strafrechtlich relevanter Akt, der nicht nur rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann, sondern auch die öffentliche Sicherheit gefährdet.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Bekleben von Straßenschildern eine ernstzunehmende Straftat darstellt, die sowohl den Täter als auch die Allgemeinheit in Gefahr bringt.