Gemeinde Bentzin
| 1. | Der Planentwurf des Bebauungsplans Nr. 13 der Gemeinde Bentzin „Wohnen in Zemmin“ wird in der vorliegenden Fassung vom November 2024 beschlossen. Der Entwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt. |
| 2. | Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 13 der Gemeinde Bentzin „Wohnen in Zemmin“ mit Begründung sowie wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Veröffentlichung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Veröffentlichung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind vor Beginn der Veröffentlichung ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. |
| 3. | Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen. |
| Beschluss-Nr.: | 037-06/2024 | |
| Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
| Anwesend: |
| 9 |
| Dafür: |
| 9 |
| Dagegen: |
| 0 |
| Enthaltung |
| 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -
| 1. | Die Gemeindevertretung Bentzin beschließt die Aufstellung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bentzin. |
| 2. | Der Vorentwurf (Stand: November 2024) zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Form gebilligt. Die Begründung in der vorliegenden Form (Stand November 2024) wird gebilligt. |
| 3. | Mit Billigung des Vorentwurfs und der Begründung der 6. Änderung des Flächennut-zungsplanes soll die erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Be-lange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB sowie die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Es wird die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. |
| 4. | Der Vorhabenträger verpflichtet sich zur Übernahme der Kosten und sonstigen Auf-wendungen, die der Gemeinde für die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes entstehen. |
| 5. | Dieser Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB). |
| 6. | Die Verfahrensschritte für das Bauleitplanverfahren werden nach §§ 2a bis 4a BauGB an einen Dritten, hier: ign Melzer Voigtländer Winter Lüttich Stadtplaner, Architekten & Ingenieure PartGmbB übertragen |
| Beschluss-Nr.: | 038-06/2024 | |
| Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
| Anwesend: |
| 7 |
| Dafür: |
| 7 |
| Dagegen: |
| 0 |
| Enthaltung |
| 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: Herr Kühling, Herr Giermann