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Jarmener Informationsblatt
Ausgabe 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Ergänzung zur Wahlbekanntmachung - repräsentative Wahlstatistik

Durchführung einer repräsentativen Wahlstatistik bei der Wahl zum 21. Deutschen Bundestages am 23. Februar 2025

1.

Auf der Grundlage des § 2 des Wahlstatistikgesetzes vom 21. Mai 1999 (BGBl. I S. 1023), das durch Artikel 1a des Gesetzes vom 27. April 2013 (BGBl. I S. 962) geändert worden ist, werden zur Bundestagswahl 2025 unter Wahrung des Wahlgeheimnisses in ausgewählten allgemeinen Wahlbezirken und Briefwahlbezirken repräsentative Auszählungen nach dem Wahltag durchgeführt.

Aus den Ergebnissen werden in den Folgemonaten repräsentative Wahlstatistiken über

a)

die Wahlberechtigten, Wahlscheinvermerke und die Beteiligung an der Wahl nach Geschlecht und 10 Geburtsjahresgruppen sowie

b)

die Wähler und ihre Stimmabgabe für die einzelnen Wahlvorschläge nach Geschlecht und 6 Geburtsjahresgruppen sowie die Gründe für die Ungültigkeit von Stimmen

als Bundesstatistik erstellt.

Die ausgewählten allgemeinen Stichprobenwahlbezirke müssen mindestens 400 Wahlberechtigte und die ausgewählten Stichprobenbriefwahlbezirke mindestens 400 Wähler umfassen.

Die statistischen Auszählungen

-

der Wählerverzeichnisse nach a) werden in den Gemeindebehörden, in denen ausgewählte Wahlbezirke liegen,

und

-

der Stimmzettel nach b) im Statistischen Amt Mecklenburg-Vorpommern

durchgeführt.

Nach § 6 des Wahlstatistikgesetzes dürfen die Wählerverzeichnisse und die gekennzeichneten Stimmzettel bei den wahlstatistischen Auszählungen nicht zusammengeführt werden.

2.

In die repräsentative Wahlstatistik ist der

a)

allgemeine Wahlbezirk mit der Wahlbezirksnummer

der Stadt Jarmen mit den Wahlbezirksnummern 001

einbezogen.

3.

In den ausgewählten repräsentativen Wahlbezirken werden nur Stimmzettel verwendet, die einen für die repräsentative Wahlstatistik nachfolgend aufgeführten Zusatzaufdruck enthalten:

A.

männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 2001 bis 2007

B.

männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1991 bis 2000

C.

männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1981 bis 1990

D.

männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1966 bis 1980

E.

männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1956 bis 1965

F.

männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1955 und früher

G.

weiblich, geboren 2001 bis 2007

H.

weiblich, geboren 1991 bis 2000

I.

weiblich, geboren 1981 bis 1990

K.

weiblich, geboren 1966 bis 1980

L.

weiblich, geboren 1956 bis 1965

M.

weiblich, geboren 1955 und früher

Der Wähler erhält für die Stimmabgabe einen in Abhängigkeit vom Geschlecht und Alter mit Unterscheidungsaufdruck versehenen Stimmzettel ausgehändigt.

Briefwähler in repräsentativen Briefwahlbezirken erhalten mit den Briefwahlunterlagen ebenfalls Stimmzettel mit Unterscheidungsaufdruck zugesandt.

Die repräsentative Wahlstatistik hat keinen Einfluss auf die Ermittlung der Ergebnisse der Europawahl durch die Wahlvorstände in den repräsentativen Wahlbezirken.