| 1. | Auf der Grundlage des § 2 des Wahlstatistikgesetzes vom 21. Mai 1999 (BGBl. I S. 1023), das durch Artikel 1a des Gesetzes vom 27. April 2013 (BGBl. I S. 962) geändert worden ist, werden zur Bundestagswahl 2025 unter Wahrung des Wahlgeheimnisses in ausgewählten allgemeinen Wahlbezirken und Briefwahlbezirken repräsentative Auszählungen nach dem Wahltag durchgeführt. | |
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| Aus den Ergebnissen werden in den Folgemonaten repräsentative Wahlstatistiken über | |
| a) | die Wahlberechtigten, Wahlscheinvermerke und die Beteiligung an der Wahl nach Geschlecht und 10 Geburtsjahresgruppen sowie |
| b) | die Wähler und ihre Stimmabgabe für die einzelnen Wahlvorschläge nach Geschlecht und 6 Geburtsjahresgruppen sowie die Gründe für die Ungültigkeit von Stimmen |
| als Bundesstatistik erstellt. | |
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| Die ausgewählten allgemeinen Stichprobenwahlbezirke müssen mindestens 400 Wahlberechtigte und die ausgewählten Stichprobenbriefwahlbezirke mindestens 400 Wähler umfassen. | |
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| Die statistischen Auszählungen | |
| - | der Wählerverzeichnisse nach a) werden in den Gemeindebehörden, in denen ausgewählte Wahlbezirke liegen, |
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| und |
| - | der Stimmzettel nach b) im Statistischen Amt Mecklenburg-Vorpommern |
| durchgeführt. | |
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| Nach § 6 des Wahlstatistikgesetzes dürfen die Wählerverzeichnisse und die gekennzeichneten Stimmzettel bei den wahlstatistischen Auszählungen nicht zusammengeführt werden. | |
| 2. | In die repräsentative Wahlstatistik ist der | |
| a) | allgemeine Wahlbezirk mit der Wahlbezirksnummer |
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| der Stadt Jarmen mit den Wahlbezirksnummern 001 |
| einbezogen. | |
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| 3. | In den ausgewählten repräsentativen Wahlbezirken werden nur Stimmzettel verwendet, die einen für die repräsentative Wahlstatistik nachfolgend aufgeführten Zusatzaufdruck enthalten: | |
| A. | männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 2001 bis 2007 |
| B. | männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1991 bis 2000 |
| C. | männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1981 bis 1990 |
| D. | männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1966 bis 1980 |
| E. | männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1956 bis 1965 |
| F. | männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1955 und früher |
| G. | weiblich, geboren 2001 bis 2007 |
| H. | weiblich, geboren 1991 bis 2000 |
| I. | weiblich, geboren 1981 bis 1990 |
| K. | weiblich, geboren 1966 bis 1980 |
| L. | weiblich, geboren 1956 bis 1965 |
| M. | weiblich, geboren 1955 und früher |
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| Der Wähler erhält für die Stimmabgabe einen in Abhängigkeit vom Geschlecht und Alter mit Unterscheidungsaufdruck versehenen Stimmzettel ausgehändigt. | |
| Briefwähler in repräsentativen Briefwahlbezirken erhalten mit den Briefwahlunterlagen ebenfalls Stimmzettel mit Unterscheidungsaufdruck zugesandt. | |
| Die repräsentative Wahlstatistik hat keinen Einfluss auf die Ermittlung der Ergebnisse der Europawahl durch die Wahlvorstände in den repräsentativen Wahlbezirken. | |