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Jarmener Informationsblatt
Ausgabe 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Beschlüsse der Stadt Jarmen

Stadt Jarmen

Beschlüsse der Stadtvertretung der Stadt Jarmen vom 03.12.2024

Regelung zur Wahl- und Sichtwerbung

Die Stadtvertretung der Stadt Jarmen regelt die Standorte für die Wahl- und Sichtwerbung.

Punkt 2 – Plakatierung an Straßenlaternen – wird gestrichen.

Abstimmungsnummer:

064-05/2024

Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Mitgliederzahl:

Anwesend:

Dafür:

Dagegen:

Enthaltung

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Stadtvertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -

Bestätigung Beteiligungsbericht 2022

Die Stadtvertretung der Stadt Jarmen bestätigt den Beteiligungsbericht 2022 der Stadt Jarmen gem. § 73 (3) KV M-V und verzichtet somit auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses.

Abstimmungsnummer:

065-05/2024

Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Mitgliederzahl:

Anwesend:

Dafür:

Dagegen:

Enthaltung

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Stadtvertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -

§ 46 Abs. 3 Satz 2 Schulgesetz MV - Zustimmung

Die Stadtvertretung Jarmen beschließt gemäß § 46 Abs. 3 Satz 2 Schulgesetz M-V die allgemeine Zustimmung für den Besuch einer nicht örtlich zuständigen Schule bei Vorlage von Kapazitäten (bestätigt durch die Schule).

Abstimmungsnummer:

066-05/2024

Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Mitgliederzahl:

Anwesend:

Dafür:

Dagegen:

Enthaltung

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Stadtvertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -

§ 46 Abs. 3 Schulgesetz MV - Gestattung

Die Stadtvertretung Jarmen beschließt gemäß § 46 Abs. 3 Schulgesetz M-V, die allgemeine Gestattung für den Besuch einer nicht örtlich zuständigen Schule bei Zustimmung durch den aufnehmenden Schulträger.

Abstimmungsnummer:

067-05/2024

Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Mitgliederzahl:

Anwesend:

Dafür:

Dagegen:

Enthaltung

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Stadtvertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -

Schulsozialarbeit – Finanzierung 2025

Die Stadtvertretung Jarmen beschließt den Vertragsabschluss zur Kooperationsvereinbarung für die Schulsozialarbeit an der Regionalen Schule Jarmen mit dem CJD Nord Insel Usedom Zinnowitz.

Abstimmungsnummer:

068-05/2024

Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Mitgliederzahl:

Anwesend:

Dafür:

Dagegen:

Enthaltung

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Stadtvertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -

4. Satzung zur Änderung der Satzung für die Friedhöfe der Stadt Jarmen

Die Stadtvertretung Jarmen beschließt die 4. Satzung zur Änderung der Satzung für die Friedhöfe der Stadt Jarmen.

Abstimmungsnummer:

069-05/2024

Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Mitgliederzahl:

Anwesend:

Dafür:

Dagegen:

Enthaltung

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Stadtvertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -

4. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für den Friedhof der Stadt Jarmen

Die Stadtvertretung Jarmen beschließt die 4. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für den Friedhof der Stadt Jarmen und den OT Müssentin.

Abstimmungsnummer:

070-05/2024

Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Mitgliederzahl:

Anwesend:

Dafür:

Dagegen:

Enthaltung

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Stadtvertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -