Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-
Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.05.2024 (GVOBI. M-V, S. 351), wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Tutow vom 16.12.2025 nachfolgende Änderung der Gebührensatzung für den Friedhof der Gemeinde Tutow erlassen.
3. Urnen
wird ergänzt um:
| 3.4 | Urnengrabstätte mit angeschrägter Tafel, ein- oder zweistellig | 900,00 € |
| 3.5 | Urnengrabstätte mit Gedenkstein (Stele), ein- oder zweistellig | 800,00 € |
4. Verlängerung des Nutzungsrechts
Verlängerung der Ruhezeiten für:
wird ergänzt um:
| Urnengrabstätte mit angeschrägter Tafel, ein- oder zweistellig je Jahr | 45,00 € |
| Urnengrabstätte mit Gedenkstein (Stele), ein- oder zweistellig je Jahr | 40,00 € |
Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.
Tutow, den 17.12.2025
Datum der öffentlichen Bekanntmachung gemäß Hauptsatzung auf der Homepage www.jarmen.de unter „Satzungen / Verordnungen" am 23.12.2025.
Veröffentlichung einer Textfassung am 16.01.2026 im Jarmener Informationsblatt Nr. 1/2026.
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der KV M-V nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Diese Frist gilt nicht für die Verletzung der Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungspflichten.