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Jarmener Informationsblatt
Ausgabe 1/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für den Friedhof der Gemeinde Tutow

Präambel

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-

Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.05.2024 (GVOBI. M-V, S. 351), wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Tutow vom 16.12.2025 nachfolgende Änderung der Gebührensatzung für den Friedhof der Gemeinde Tutow erlassen.

Artikel 1

Satzungsänderung

3. Urnen

wird ergänzt um:

3.4

Urnengrabstätte mit angeschrägter Tafel, ein- oder zweistellig

900,00 €

3.5

Urnengrabstätte mit Gedenkstein (Stele), ein- oder zweistellig

800,00 €

4. Verlängerung des Nutzungsrechts

Verlängerung der Ruhezeiten für:

wird ergänzt um:

Urnengrabstätte mit angeschrägter Tafel, ein- oder zweistellig je Jahr

45,00 €

Urnengrabstätte mit Gedenkstein (Stele), ein- oder zweistellig je Jahr

40,00 €

Artikel 2

Inkrafttreten

Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.

Tutow, den 17.12.2025

H. Schultz
Bürgermeister

Verfahrensvermerk:

Datum der öffentlichen Bekanntmachung gemäß Hauptsatzung auf der Homepage www.jarmen.de unter „Satzungen / Verordnungen" am 23.12.2025.

Veröffentlichung einer Textfassung am 16.01.2026 im Jarmener Informationsblatt Nr. 1/2026.

Bekanntmachungsvermerk:

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der KV M-V nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Diese Frist gilt nicht für die Verletzung der Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungspflichten.