„Die Belastung durch Wohnkosten ist für viele Haushalte mit niedrigen Einkommen hoch. Hier hilft das Wohngeld: Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für eine Mietwohnung oder selbstgenutztes Wohneigentum.
Es unterstützt Haushalte mit geringen Einkommen oberhalb der Grundsicherung und dient der Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens.“
Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Mit der Wohngeld-Plus-Reform wurde der Zugang für mehr Haushalte ermöglicht und das Wohngeld erhöht.
„Grundsätzlich gilt: Wer wenig Einkommen hat, sollte seinen Anspruch auf Wohngeld prüfen. Dies gilt insbesondere für:
Rentnerinnen und Rentner mit niedriger Rente
Erwerbstätige Familien – auch Alleinerziehende und Paare – mit niedrigen Einkommen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Niedriglohnbereich
Studierende, sofern nicht der gesamte Haushalt dem Grunde nach einem BAföG-Anspruch hat
Pflegeheimbewohner und -bewohnerinnen“
Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Grundsätzlich kann jeder, der in einer Mietwohnung lebt oder selbstgenutztes Eigentum hat, Wohngeld beantragen.
Die Beantragung ist formlos per Telefon, per Email oder persönlich während der Sprechzeiten in der zuständigen Wohngeldbehörde möglich.