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Jarmener Informationsblatt
Ausgabe 10/2023
Amtliche Mitteilungen
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Informationen zum Wohngeld

„Die Belastung durch Wohnkosten ist für viele Haushalte mit niedrigen Einkommen hoch. Hier hilft das Wohngeld: Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für eine Mietwohnung oder selbstgenutztes Wohneigentum.

Es unterstützt Haushalte mit geringen Einkommen oberhalb der Grundsicherung und dient der Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens.“

Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Mit der Wohngeld-Plus-Reform wurde der Zugang für mehr Haushalte ermöglicht und das Wohngeld erhöht.

Habe ich Anspruch auf Wohngeld?

„Grundsätzlich gilt: Wer wenig Einkommen hat, sollte seinen Anspruch auf Wohngeld prüfen. Dies gilt insbesondere für:

  • Rentnerinnen und Rentner mit niedriger Rente

  • Erwerbstätige Familien – auch Alleinerziehende und Paare – mit niedrigen Einkommen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Niedriglohnbereich

  • Studierende, sofern nicht der gesamte Haushalt dem Grunde nach einem BAföG-Anspruch hat

  • Pflegeheimbewohner und -bewohnerinnen“

Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Grundsätzlich kann jeder, der in einer Mietwohnung lebt oder selbstgenutztes Eigentum hat, Wohngeld beantragen.

Die Beantragung ist formlos per Telefon, per Email oder persönlich während der Sprechzeiten in der zuständigen Wohngeldbehörde möglich.