Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) in der Fassung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Alt Tellin vom 19.09.2023 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende Änderung der Hauptsatzung erlassen:
§ 6 Abs. 1 [Bürgermeisterin oder Bürgermeister/ Stellvertreterin oder Stellvertreter] wird unter Punkt 1 wie folgt geändert:
| (1) | Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister trifft Entscheidungen unterhalb der folgenden Wertgrenzen: | |
| 1. | über Verträge, die auf einmalige Leistungen von 2.500,- € gerichtet sind sowie bei wiederkehrenden Leistungen von 250,- € pro Monat, |
Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Jarmen, den 20.09.2023
Angezeigt beim Landrat des Landkreis Vorpommern-Greifswald als Untere Rechtsaufsichtsbehörde entsprechend § 5 KV M-V am 22.09.2023.
Datum der öffentlichen Bekanntmachung gemäß Hauptsatzung auf der Homepage www.jarmen.de unter „Satzungen" am 25.09.2023.
Veröffentlichung einer Textfassung am 20.10.2023 im Jarmener Informationsblatt Nr. 10/2023.
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 KV M-V nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
Alt Tellin, den 21.09.2023