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Jarmener Informationsblatt
Ausgabe 10/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Beschlüsse der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Alt Tellin vom 19.09.2023

Jährlicher Bericht zur Entgegennahme von Spenden für die Haushaltsjahr 2022

Die Gemeindevertretung Alt Tellin beschließt über die Entgegennahme von Spenden gemäß § 44 Kommunalverfassung MV für das Haushaltsjahr 2022 lt. beiliegenden Anlagen.

Beschluss-Nr.:

008-03/2023

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Mitgliederzahl:

7

Anwesend:

6

Dafür:

6

Dagegen:

0

Stimmenenthaltung:

0

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Alt Tellin

Die Gemeindevertretung Alt Tellin beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Alt Tellin.

Beschluss-Nr.:

009-03/2023

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Mitgliederzahl:

7

Anwesend:

6

Dafür:

6

Dagegen:

0

Stimmenenthaltung:

0

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

Hundesteuersatzung

Die Gemeindevertretung Alt Tellin beschließt die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer.

Beschluss-Nr.:

010-03/2023

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Mitgliederzahl:

7

Anwesend:

6

Dafür:

6

Dagegen:

0

Stimmenenthaltung:

0

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

Anpassung Nutzungsentgelte der Gemeinderäume „Gästewohnung Alt Tellin“

Die Gemeindevertretung Alt Tellin beschließt, dass ab 01.01.2023 Nutzungsentgelte für die Gemeinderäume in der „Gästewohnung Alt Tellin“ in Höhe von 15,00 € zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (ab 2025) pro Person und pro Übernachtung zu zahlen sind.

Die Höchstbelegung beträgt 6 Personen.

Beschluss-Nr.:

013-03/2023

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Mitgliederzahl:

7

Anwesend:

6

Dafür:

6

Dagegen:

0

Stimmenenthaltung:

0

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

Nutzung Sportplatz

Die Gemeindevertretung Alt Tellin beschließt die kostenlose, eigenverantwortliche Nutzung des Sportplatzes Alt Tellin sowie der Umkleideräume in dem vorhandenen Gebäu-de für den Sportverein „SV Sturmvogel Völschow“.

Beschluss-Nr.:

014-03/2023

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Mitgliederzahl:

7

Anwesend:

6

Dafür:

6

Dagegen:

0

Stimmenenthaltung:

0

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: