Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Gemeindevertretung Bentzin hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 10.11.2020 für den in anliegender Übersichtskarte gekennzeichneten Geltungsbereich die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 9 „Photovoltaikanlage Kies Zarrenthin“ beschlossen.
Ziel des o.g. Bebauungsplans soll es sein, durch Festsetzung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Photovoltaikanlage“ gemäß § 11 BauNVO die Errichtung und den Betrieb von baulichen Anlagen zur Stromerzeugung aus Solarenergie, als aufgeständertes System inkl. zugehöriger Nebenanlagen, zu ermöglichen.
Das ca. 12,5 ha große Plangebiet befindet sich östlich von Zarrenthin und nordwestlich von Jarmen und wird von landwirtschaftlich genutzten Flächen bzw. östlich vom Kiessee Zarrenthin umschlossen.
Das Plangebiet ist dem als Anlage 1 beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen und umfasst auf einer Gesamtfläche von etwa ca. 12,5 ha die Flurstücke 74 (TF), 73/2 (TF), 72/2 (TF), 71/2, 70/2 (TF), 67/2 (TF), 66/3 (TF), 80/3 (TF), 43/5 (TF), 65/6 (TF), 65/4 (TF), 64/1 (TF), 63/1 (TF) der Flur 4 sowie in der Flur 5, Flurstück 36/20 (TF) und 36/2 (TF) in der Gemarkung Zarrenthin-Leussin.
Die gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt werden.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren. Dazu liegt der Vorentwurf einschließlich Planzeichnung und Begründung in der Zeit vom
30.10.2023 bis 15.12.2023
im Amt Jarmen Tutow, Bauamt, Lindenstraße 13, 17126 Jarmen, zu folgenden Zeiten
| dienstags | von 8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr und |
| donnerstags | von 8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr |
zu jedermann Einsicht gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aus. Darüber hinaus ist es möglich, außerhalb der Sprechzeiten des Amtes einen Termin zur Einsichtnahme zu vereinbaren.
Zusätzlich erfolgt eine Veröffentlichung auf der Internetseite unter der Adresse www.amt-jarmen-tutow.de eingestellt. Eine Einsichtnahme ist ebenso über das Bau- und Planungsportal Mecklenburg-Vorpommern (https://bplan.geodaten-mv.de/bauleitplaene) möglich.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Vorentwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Das Anhörungsergebnis wird in die weitere Planung einfließen.
Hiermit erfolgt die Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Der Aufstellungsbeschluss ist auf der Internetseite www.amt-jarmen-tutow.de sowie dem Bau- und Planungsportal Mecklenburg-Vorpommern einsehbar.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Jarmen, 5.10.2023