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Jarmener Informationsblatt
Ausgabe 10/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Beschlüsse der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Bentzin vom 10.09.2026

Gemeinde Bentzin

3. Satzung zur Änderung der Entgeltverordnung für die öffentliche Badeanstalt Zarrenthin der Gemeinde Bentzin

Die Gemeindevertretung Bentzin beschließt die 3. Satzung zur Änderung der Entgeltverordnung für die öffentliche Badeanstalt Zarrenthin.

Beschluss-Nr.:

023-04/2026

Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Mitgliederzahl:

9

 

Anwesend:

8

 

Dafür:

8

 

Dagegen:

0

 

Enthaltung

0

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -

Beantragung Fördermittel „LEADER“

Die Gemeindevertretung Bentzin beschließt die Stellung die Einreichung einer Projektidee und ggfs. anschließender Förderantragsstellung beim StALU Vorpommern für das Projekt „Peene-Idyll Wasserwanderrastplatz Alt Plestlin. Die Gesamtkosten betragen laut einer ersten Schätzung 201.691,71 €. Es wird eine Förderung in Höhe von 161.353,37 € beantragt. Die Gemeinde müsste die nat. Kofi in Höhe von 40.338,34 € tragen. Die notwendigen finanziellen Mittel werden in den kommenden Haushaltsplanungen berücksichtigt werden.

Beschluss-Nr.:

024-04/2026

Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Mitgliederzahl:

9

 

Anwesend:

8

 

Dafür:

6

 

Dagegen:

2

 

Enthaltung

0

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -

Ausschreibung Bauleistungen Bau einer Versickerungsanlage in Neu Plestlin

Die Gemeindevertretung Bentzin beschließt die Einleitung einer Direktvergabe für den Bau einer Versickerungsanlage für die Straßenentwässerung in Neu Plestlin. Die Kosten für diese Baumaßnahme werden auf ca. 6.000,00 € brutto geschätzt. Es soll zur Beschaffung der Bauleistung eine Direktvergabe gem. der Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VgMinArbV M-V) durchgeführt werden. Zuschlagskriterium ist zu 100 % der Preis.

Die benötigten Mittel sind im Haushalt 2026 unter dem Produktkonto 54100.52338 Straßenunterhaltung eingestellt.

Beschluss-Nr.:

025-04/2026

Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Mitgliederzahl:

9

 

Anwesend:

8

 

Dafür:

8

 

Dagegen:

0

 

Enthaltung

0

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -

Ausschreibung Bauleistungen Patchen Straße Alt Plestlin – Neu Plestlin

Die Gemeindevertretung Bentzin beschließt die Einleitung einer Direktvergabe für das Patchen der Straße von Alt Plestlin nach Neu Plestlin. Die Kosten für diese Baumaßnahme werden auf ca. 14.000,00 € brutto geschätzt. Es soll zur Beschaffung der Bauleistung eine Direktvergabe gem. der Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VgMinArbV M-V) durchgeführt werden. Zuschlagskriterium ist zu 100 % der Preis.

Die benötigten Mittel sind im Haushalt 2026 unter dem Produktkonto 54100.52338 Straßenunterhaltung eingestellt.

Beschluss-Nr.:

026-04/2026

Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Mitgliederzahl:

9

 

Anwesend:

8

 

Dafür:

8

 

Dagegen:

0

 

Enthaltung

0

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -