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Jarmener Informationsblatt
Ausgabe 10/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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3. Satzung zur Änderung der Entgeltverordnung für die öffentliche Badeanstalt Zarrenthin der Gemeinde Bentzin

Präambel

Auf der Grundlage der §§ 2 und 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) vom 16. Mai 2024, geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 18. März 2025 (GVOBI. MV S. 130,136) in Verbindung mit § 6 Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) vom 12. April 2005 (GVOBI. M-V Seite 146) zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Mai 2023 (GVOBI. M-V S. 650), beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentzin in ihrer Sitzung am 10.09.2026 folgende Änderung der Satzung:

Artikel 1

Satzungsänderung

§ 4 [Tarife] wird geändert:

(1) Für die Benutzung der öffentlichen Badeanstalt Zarrenthin werden folgende Entgelte erhoben:

(2) Für Motorräder gelten ganzjährig ausschließlich die Parkentgelte der Nebensaison nach Absatz 1, unabhängig davon, ob das Motorrad während der Haupt- oder Nebensaison abgestellt wird.

(3) Die vorstehenden Entgelte sind Nettobeträge. Soweit auf die jeweilige Leistung Umsatzsteuer anfällt, wird diese in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe zusätzlich zu dem ausgewiesenen Entgelt erhoben.

Artikel 2

Inkrafttreten

 

 

Verfahrensvermerk:

Datum der öffentlichen Bekanntmachung gemäß Hauptsatzung auf der Homepage www.jarmen.de unter „Satzungen / Verordnungen" am 23.09.2026.

Veröffentlichung einer Textfassung am 16.10.2026 im Jarmener Informationsblatt Nr. 10/2026.

Bekanntmachungsvermerk:

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der KV M-V nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Diese Frist gilt nicht für die Verletzung der Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungspflichten.