Unterstützung Schloss Schmarsow - Übertragung Kreisstr. – Gemeindestr.
1. Die Gemeindevertretung Kruckow beschließt, mit dem Landkreis Vorpommern-Greifswald als Straßenbaulastträger der Straße vor dem Schloss Schmarsow, eine mögliche Übertragung der Straße (Gemarkung Schmarsow, Flur 1, Flurstück 55/10) zu besprechen. Eine solche Übertragung soll unter anderem nur dann möglich sein, wenn die Straße vor dem Schloss durch den aktuellen Grundstückeigentümer (Landkreis VG) vor der Übertragung saniert wird.
2. Gegenstand dieses Gespräches soll zudem eine im Gegenzug durchzuführende Übertragung der gemeindeeigenen Umgehungsstraße Schmarsow sein. Übertragung der Straße vor dem Schloss die Umgehungsstraße Schmarsow in
3. Die Gemeinde Kruckow legitimiert Frau Andrea Ruiken-Fabich Gespräche mit dem Landkreis Vorpommern-Greifswald aufzunehmen.
| Beschluss-Nr.: | 016-03/2026 | |
| Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 7 |
| Anwesend: | 4 |
| Dafür: | 0 |
| Dagegen: | 4 |
| Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an
der Abstimmung mitgewirkt: -