Nachwahl sachkundiger Bürger in den Kulturausschuss
Die Gemeindevertretung Tutow wählt Frau Antje Hein als sachkundigen Einwohner in den Kulturausschuss der Gemeinde Tutow.
| Beschluss-Nr.: | 027-04/2026 | |
| Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
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| Anwesend: | 8 |
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| Dafür: | 7 |
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| Dagegen: | 0 |
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| Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: Herr Hein
Satzung zum Schutz und zur Nutzung der öffentlichen Grünanlagen der Gemeinde Tutow
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tutow beschließt die Satzung zum Schutz und zur Nutzung der öffentlichen Grünanlagen der Gemeinde Tutow.
| Beschluss-Nr.: | 028-04/2026 | |
| Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
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| Anwesend: | 8 |
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| Dafür: | 7 |
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| Dagegen: | 0 |
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| Enthaltung | 1 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -
4. Änderung und 1. Ergänzung des B-Planes Nr. 3/91 „Wohnungsbau an der Dammstraße“ der Gemeinde Tutow, Aufstellungsbeschluss sowie Entwurfs- und Veröffentlichungsbeschluss
1. Die Gemeindevertretung Tutow beschließt die Aufstellung der 4. Änderung und 1. Ergänzung des B-Planes Nr. 3/91 „Wohnungsbau an der Dammstraße“ der Gemeinde Tutow. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3/91 „Wohnungsbau an der Dammstraße“ umfasst die Flurstücke 38/4 (teilweise), 29/113, 29/115, 29/121, 29/122 und 29/142 (teilweise) der Flur 3 in der Gemarkung Tutow mit einer Gesamtfläche von ca. 1,1 ha. Der Geltungsbereich ist zentral gelegen im Ortskern der Gemeinde Tutow. Ziel der Gemeinde ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um zusätzliche Stellplatzflächen im unmittelbaren Umfeld der Wohnbebauung bereitzustellen und die Verkehrs- und Erschließungssituation städtebaulich zu ordnen. Im Rahmen der Planung können 24 zusätzliche Stellplätze auf dem Gemeinschafts-stellplatz und 7 zusätzliche öffentliche Stellplätze hergestellt werden.
2. Die Planung soll im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt werden.
3. Der Entwurf der 4. Änderung und 1. Ergänzung des B-Planes Nr. 3/91 „Wohnungsbau an der Dammstraße“ der Gemeinde Tutow wird in der vorliegenden Fassung vom Mai 2026 beschlossen. Der Vorentwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom Mai 2026 gebilligt.
4. Der Entwurf der 4. Änderung und 1. Ergänzung des B-Planes Nr. 3/91 „Wohnungsbau an der Dammstraße“ sowie die Begründung werden im Rahmen der der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet veröffentlicht. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
5. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
| Beschluss-Nr.: | 029-04/2026 | |
| Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
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| Anwesend: | 8 |
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| Dafür: | 8 |
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| Dagegen: | 0 |
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| Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -