Beschlussfassung zur überplanmäßigen Aufwendung des gemeindlichen Anteils gem. § 27 Abs. 1 Kindertagesförderungsgesetz Mecklenburg – Vorpommern (KiföG M-V)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kruckow beschließt eine überplanmäßige
Aufwendung des gemeindlichen Anteils gem. § 27 Abs. 1 Kinderförderungsgesetz Mecklenburg – Vorpommern (KiföG M-V) in Höhe von ca. 40.000 € (Produkt: 36100000).
| Beschluss-Nr.: | 016-04/2025 | |
| Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 7 |
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| Anwesend: | 6 |
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| Dafür: | 6 |
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| Dagegen: | 0 |
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| Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -
Beschluss zur neuen Satzung der Gemeinde Kruckow über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Gewässerunterhaltungsverband „Untere Tollense/ Mittlere Peene“ zum 01.01.2026
Die Gemeindevertretung Kruckow beschließt die neue Satzung der Gemeinde Kruckow über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Gewässerunterhaltungsverband „Untere Tollense/ Mittlere Peene“ zum 01.01.2026.
| Beschluss-Nr.: | 017-04/2025 | |
| Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 7 |
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| Anwesend: | 6 |
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| Dafür: | 6 |
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| Dagegen: | 0 |
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| Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:-
Einleitung Ausschreibung Lieferung und Aufbau Löschwasserkissen Unode
Die Gemeindevertretung Kruckow beschließt die Einleitung einer Ausschreibung für die Lieferung und den Aufbau eines Löschwasserkissens in Unode. Die Kosten für diese Baumaßnahme werden auf ca. 25.000 € brutto geschätzt. Es soll zur Beschaffung der Bauleistung eine beschränkte Ausschreibung gem. der Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VgMinArbV M-V) durchgeführt werden. Zuschlagskriterium ist zu 100 % der Preis.
Die Finanzierung erfolgt aus den eingestellten Mitteln für den Brandschutz im Haushalt 2025. Die überplanmäßigen Ausgaben werden aus liquiden Mitteln des Haushaltes 2025 bereitgestellt.
| Beschluss-Nr.: | 018-04/2025 | |
| Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 7 |
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| Anwesend: | 6 |
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| Dafür: | 6 |
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| Dagegen: | 0 |
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| Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:-