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Jarmener Informationsblatt
Ausgabe 12/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Beschlüsse der Stadt Jarmen

Stadt Jarmen

Beschlüsse der Stadtvertretung der Stadt Jarmen vom 28.11.2023

Beschlussfassung Feststellung der Jahresrechnung 2021

Die Stadtvertretung der Stadt Jarmen stellt das geprüfte Ergebnis der Jahresrechnung 2021 der Stadt Jarmen fest.

Abstimmungsnummer:

024-06/2023

Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Mitgliederzahl:

Anwesend:

Dafür:

Dagegen:

Enthaltung

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Stadtvertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

Beschlussfassung Entlastung des Bürgermeisters für das HH-Jahr 2021

Aufgrund der geprüften und festgestellten Ergebnisse der Jahresrechnung 2021 der Stadt Jarmen und der vorbehaltlosen Empfehlung des RPA wird die Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 60 Abs.5 Satz 2 KV M-V erteilt.

Abstimmungsnummer:

025-06/2023

Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Mitgliederzahl:

Anwesend:

Dafür:

Dagegen:

Enthaltung

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Stadtvertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

Beschlussfassung Feststellung der Jahresrechnung des städtebaulichen Sondervermögens des Sanierungsgebiets „Altstadt“ 2021

Die Stadtvertretung der Stadt Jarmen stellt das geprüfte Ergebnis des Jahresrechnung 2021 des städtebaulichen Sondervermögens des Sanierungsgebiets „Altstadt“ fest.

Abstimmungsnummer:

026-06/2023

Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Mitgliederzahl:

Anwesend:

Dafür:

Dagegen:

Enthaltung

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Stadtvertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

Beschlussfassung Entlastung des Bürgermeisters für das städtebaulichen Sondervermögens des Sanierungsgebiets „Altstadt“ 2021

Aufgrund der geprüften und festgestellten Ergebnisse der Jahresrechnung 2021 der Stadt Jarmen und der vorbehaltlosen Empfehlung des RPA wird die Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 60 Abs.5 Satz 2 KV M-V erteilt.

Abstimmungsnummer:

027-06/2023

Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Mitgliederzahl:

Anwesend:

Dafür:

Dagegen:

Enthaltung

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Stadtvertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

Beschlussfassung Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr 2024 (Hebesatzsatzung 2024) der Stadt Jarmen

Die Stadtvertretung Jarmen beschließt die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr 2024 (Hebesatzsatzung 2024) der Stadt Jarmen.

Abstimmungsnummer:

028-06/2023

Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Mitgliederzahl:

Anwesend:

Dafür:

Dagegen:

Enthaltung

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Stadtvertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

Beschlussfassung Hundesteuersatzung

Die Stadtvertretung Jarmen beschließt, die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer.

Abstimmungsnummer:

029-06/2023

Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Mitgliederzahl:

Anwesend:

Dafür:

Dagegen:

Enthaltung

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Stadtvertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

Beschlussfassung Bestätigung der Eilentscheidung gemäß § 39 III KV MV Stromliefervertrag 2024

Die Stadtvertretung der Stadt Jarmen bestätigt die Eilentscheidung des

Bürgermeisters zur Auftragsvergabe an die e.on zur Stromlieferung für das Jahr 2024

Abstimmungsnummer:

030-06/2023

Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Mitgliederzahl:

Anwesend:

Dafür:

Dagegen:

Enthaltung

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Stadtvertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

Beschlussfassung Zustimmung zur Einleitung eines B-Planverfahrens in Müssentin

Die Stadtvertretung der Stadt Jarmen beschließt dem Antrag der Grundstücksgemeinschaft Müssentin, vertr. durch Herrn B. Thom zur Aufstellung eines Bebauungsplanes auf den Grundstücken 237/5, 240/3 und 239/1 in der Flur 1 in der Gemarkung Müssentin zuzustimmen. Mit der Bauleitplanung soll Baurecht für die Errichtung von Wohnhäusern geschaffen werden.

Die Kosten der Bauleitplanung werden durch die Grundstückseigentümer getragen.

Abstimmungsnummer:

031-06/2023

Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Mitgliederzahl:

Anwesend:

Dafür:

Dagegen:

Enthaltung

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Stadtvertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: