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Jarmener Informationsblatt
Ausgabe 12/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung nach § 980 BGB

Im Fundbüro des Amtes Jarmen-Tutow befinden sich diverse Gegenstände. Die Aufbewahrungsfrist der Fundgegenstände ist bereits abgelaufen. Bis zum 20.12.2024 können Eigentümer sich im Amt Jarmen-Tutow melden (ggf. mit entsprechenden Nachweisen). Bei Nichtanmeldung von Rechten, gehen die Eigentumsrechte an das Amt Jarmen-Tutow über.