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Jarmener Informationsblatt
Ausgabe 12/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Daberkow

Beschlüsse der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Daberkow vom 02.12.2025

Feststellung der Jahresrechnung 2022

Die Gemeindevertretung stellt das Ergebnis der Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Daberkow fest.

Beschluss-Nr.:

019-04/2025

Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Mitgliederzahl:

7

Anwesend:

6

Dafür:

6

Dagegen:

0

Enthaltung

0

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -

Entlastung des Bürgermeisters für das HH-Jahr 2022

Aufgrund der geprüften und festgestellten Ergebnisse des festgestellten Jahresabschlusses der Gemeinde Daberkow für das Haushaltsjahr 2022 und der vorbehaltlosen Empfehlung des RPA wird die Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 60 Abs.5 Satz 2 KV M-V erteilt.

Beschluss-Nr.:

020-04/2025

Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Mitgliederzahl:

7

Anwesend:

5

Dafür:

5

Dagegen:

0

Enthaltung

0

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: Herr Dr. Hecht

Nachwahl Gemeindevertreter in den Kulturausschuss

Die Gemeindevertretung Daberkow wählt Herrn Thomas Bohl als Gemeindevertreter in den Kulturausschuss der Gemeinde Daberkow.

Beschluss-Nr.:

021-04/2025

Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Mitgliederzahl:

7

Anwesend:

6

Dafür:

5

Dagegen:

0

Enthaltung

1

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -

Bekenntnis zum Bebauungsplans Nr. 2 „Solarpark Wietzow“

1.

Die Gemeindevertretung Daberkow bekundet hiermit, dass sie das Vorhaben – vorhabenbezogener B-Plan Nr. 2 „Solarpark Wietzow“ – weiterhin verfolgt und gemeinsam mit dem Vorhabenträger umsetzen möchte.Derzeit ist die Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens (ZAV) beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit M-V beantragt.Über die Verlängerung des 5.000 ha Zielabweichungsprogramms finden derzeit zwischen den Ministerien Abstimmungen statt, deren Ergebnis noch unbekannt ist.

2.

Sollte eine raumordnerische Zielabweichung seitens des Ministeriums nicht erteilt werden, sind die Gemeindevertretung und der Vorhabenträger bereit, das Vorhaben ebenfalls als Agri-PV-Anlage fortzuführen und umzusetzen. Die Errichtung einer Agri-PV-Anlage ist mit der fortgeführten landwirtschaftlichen Nutzung vereinbar und steht nicht im Konflikt zum Landesraumentwicklungsprogramm M-V 2016

Beschluss-Nr.:

022-04/2025

Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Mitgliederzahl:

7

Anwesend:

6

Dafür:

6

Dagegen:

0

Enthaltung

0

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -