Gemeinde Daberkow
Der Bürgermeister
| hier: | Bekanntmachung über die Aufstellung zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB und der frühzeitigen öffentlichen Auslegung auf der Grundlage des § 3 Abs. 1 BauGB |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Daberkow hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 29.08.2022 einen Beschluss zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) gefasst.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Flächennutzungsplans ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen und zielt darauf ab, die bisherige Festsetzung des Flurstücks 63 der Flur 4 in der Gemarkung Daberkow von Flächen für Landwirtschaft in „Sonstiges Sondergebiet mit besonderer Zweckbestimmung Photovoltaik“ zu ändern. Die 1. Änderung des FNP wird im Parallelverfahren zum B-Plan Nr. 1 „Solarpark Daberkow“ geführt. Der Geltungsbereich der 1. Änderung des FNP umfasst eine Fläche von ca. 36 ha.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist der Öffentlichkeit möglichst frühzeitig Gelegenheit zu geben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen öffentlich zu unterrichten.
Der Vorentwurf der 1. Änderung des FNP sowie die Begründung liegen in der Zeit
vom 06.03.2023 bis einschließlich 07.04.2023
im Amt Jarmen-Tutow, Bauamt, Lindenstraße 13 in 17126 Jarmen während folgender Zeiten:
| Montag | 8:00 - 12:00 Uhr, |
| Dienstag | 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr, |
| Mittwoch | 8:00 - 12:00 Uhr, |
| Donnerstag | 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr, |
| Freitag | 8:00 - 12:00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu den Entwürfen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Jarmen, 09.02.2023
Übersichtskarte zur Abgrenzung des Geltungsbereiches der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Daberkow