Gemeinde Völschow
Der Bürgermeister
| hier: | erneute Öffentliche Auslegung des Entwurfs gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Völschow hat am 26.09.2022 in öffentlicher Sitzung den erneuten (überarbeiteten) Entwurf des Bebauungsplans der Gemeinde Völschow „Wohngebiet Völschow West“ gemäß § 13b BauGB in der Fassung vom September 2022 und den Entwurf der Begründung beschlossen, gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Er beläuft sich auf eine Fläche von etwa 0,97 ha und umfasst das Flurstück 237/5 sowie ein Teil des Flurstücks 237/4 der Flur 2 in der Gemarkung Völschow.
Planungsziel ist die Festsetzung eines Dörflichen Wohngebietes gemäß § 5a BauNVO.
Im Ergebnis der Genehmigungsprüfung der höheren Verwaltungsbehörde äußerte der Landkreis Defizite in der Abwägung der Immissionsproblematik und stellte einen Verstoß gegen das Abwägungsgebot gemäß § 1 Abs. 7 BauGB. Dementsprechend war es erforderlich den Planentwurf hinsichtlich der Schallimmissionen ausgehend der Windenergieanlagen zu ändern. Folglich wurde die geplante Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes gem. § 4 BauNVO angepasst und wird fortan als Dörfliches Wohngebiet gem. § 5a BauNVO ausgewiesen.
Der durch die Gemeindevertretung beschlossene Planentwurf nebst Begründung liegt in der Zeit vom 06.03.2023 bis einschließlich 07.04.2023 im Amt Jarmen-Tutow, Bauamt, Lindenstraße 13, 17126 Jarmen während der Dienststunden
| montags | von 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 14:00 Uhr |
| dienstags | von 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
| mittwochs | von 8:00 - 12:00 Uhr |
| donnerstags | von 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| freitags | von 8:00 - 12:00 Uhr |
zu jedermann Einsicht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB aus. Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im Internet auf der Homepage des Amtes Jarmen-Tutow unter dem Pfad https://www.jarmen.de/gemeinden/voelschow/dokumente/oeffentliche-bekanntmachungen-gemeinde-voelschow.html sowie auf dem Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene möglich.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Vorliegend soll das Verfahren nach § 13a BauGB angewendet werden. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden.
Jarmen, 06.02.2023
Anlage: Ausgrenzung des Geltungsbereiches