Gemeinde Kruckow
Beschlussfassung über die Erweiterung des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 4 „Solarpark Kruckow an der B 110“ der Gemeinde Kruckow
| 1. | Die Gemeindevertretung Kruckow beschließt dem Antrag der Solarparks KS-MV GmbH & Co. KG aus Rostock vom 8.12.2022 auf Erweiterung des Geltungsbereiches zu dem bereits eingeleiteten Bebauungsplanverfahrens Nr. 4 „Solarpark Kruckow an der B 110“ zuzustimmen. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 „Solarpark Kruckow an der B 110“ soll um die Flurstücke der Gemarkung Tutow Dorf, Flur 2, Flurstücke 208, 209, 210/1, 212, 213, 215/1, 215/2, 215/3 (westlich der B 110) sowie der Flurstücke 122/1, 122/2, 124, 280, 282, 284, 285, 286, 288/1, 289 (östlich der B 110) mit einer Fläche von ca. 88 ha erweitert werden. (siehe Anlage 1) |
| 2. | Die Gemeindevertretung Kruckow erteilt ebenfalls ihre Zustimmung den bereits beschlossenem Antrag Vorhabenträgers auf Zielabweichung (Abweichung vom Ziel der Raumordnung des Programmsatzes 5.3 (9) des Landesraumentwicklungsprogramms Mecklenburg-Vorpommern aus dem Jahr 2016 i.S.d. § 5 Abs. 6 Landesplanungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern) für das Bauleitplanverfahren Nr. 4 „Solarpark Kruckow an der B 110“ um die o. g. Flächen von ca. 88 ha zu erweitern bzw. diese Fläche ebenfalls zum Gegenstand des Zielabweichungsverfahren zu machen. |
| 3. | Auch mit der Erweiterung des o. g. Bebauungsplans wird weiterhin planungsrechtlich darauf abgezielt, durch Festsetzung eines „Sondergebietes Photovoltaik“ gemäß § 11 Absatz 2 BauNVO die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern. |
| 4. | Die Flächenerweiterung des o. g. B-Planes wird ebenfalls Gegenstand der erforderlichen frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB und soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden. Es wird die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. |
| 5. | Es ist durch den Vorhabenträger für die Erarbeitung der Planungsunterlagen ein für Bauleitplanung ausgewiesenen Planungsbüro zu beauftragen, das die fachliche Begleitung der Gemeinde Kruckow gewährleistet. Die Auswahl des Planungsbüros ist vorher mit der Gemeinde abzustimmen. |
| 6. | Der Vorhabenträger verpflichtet sich zur Übernahme der Kosten und sonstigen Aufwendungen, die der Gemeinde für die Erweiterung des B-Planes Nr. 4 „Solarpark Kruckow an der B110“. Zur Sicherung der Finanzierung ist ein städtebaulicher Vertrag mit dem Vorhabenträger abzuschließen. |
| 7. | Die Erweiterung des Aufstellungsbeschlusses ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB). |
| Beschluss-Nr. | 001-01/2023 | |
| Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
| Anwesend: | 8 | |
| Dafür: | 7 | |
| Dagegen: | 0 | |
| Enthaltung | 1 |