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Jarmener Informationsblatt
Ausgabe 2/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin

Vermessungsstelle (Stelle nach § 5 Abs. 2 GeoVermG M-V):

Öffentlich bestellter

Vermessungsingenieur

Daniel Golnik

Lise-Meitner-Ring 7

18059 Rostock

Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin

Vermessungsobjekt:

Vorhaben

Liegenschaftsvermessung

Lage

Jarmen, Müssentin 37

Gemarkung

Müssentin

Flur

1

Flurstück(e)

128

hier

Grenzfeststellung und Abmarkung vorhandener Grenzpunkte und Flurstücksgrenzen

Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird von mir ein Grenzfeststellungs- und/oder Abmarkungsverfahren gemäß § 31 Abs. 2 GeoVermG M-V1) durchgeführt. Gemäß § 31 Abs. 3 des GeoVermG M-V1) wird den Beteiligten, denen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung nicht im Grenztermin oder schriftlich bekanntgegeben wurden, die

Grenzfeststellung und/oder Abmarkung

von Grenzpunkten und die sich ggf. daraus ergebende Feststellung von Flurstücksgrenzen durch Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin bekanntgegeben.

Von der Offenlegung sind folgende Flurstücke betroffen:

Gemarkung

Müssentin

Flur

1

Flurstück(e)

222

Die Offenlegung erfolgt in den Geschäftsräumen der o. g. Vermessungsstelle (Stelle nach § 5 Abs. 2

GeoVermG M-V1)) des

Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs

Daniel Golnik, Lise-Meitner-Ring 7', 18059 Rostock

während der Geschäftszeiten:

Montag - Donnerstag

7:30 Uhr - 16:30 Uhr,

Freitag

7:30 Uhr - 14:00 Uhr

in derzeit

vom 11.03.2023 bis zum 11.04.2023.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegung schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch bei der oben genannten Vermessungsstelle (Stelle nach § 5 Abs. 2 GeoVermG M-V1)) erhoben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass:

1.

bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs die Widerspruchsfrist nur dann gewahrt ist, wenn der Widerspruch innerhalb der Widerspruchsfrist bei der oben genannten Vermessungsstelle (Stelle nach § 5 Abs. 2 GeoVermG M-V) eingegangen ist,

2.

die Entscheidung über den Widerspruch kostenpflichtig ist, wenn sich die Grenzfeststellung und Abmarkung als richtig bestätigt.

Vermerk über die ortsübliche Bekanntmachung:

Beginn am:

.......................

(z. B. Tag des Aushangs, Veröffentlichung im Amtsblatt oder im Internet)

Ende am:

.......................

(z. B. Tag der Abnahme des Aushangs)

_________________________

Unterschrift