Aufgrund des § 45 i.V. § 47 wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 18.01.2024 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | ||
|
| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 598.800 EUR |
|
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 833.300 EUR |
|
| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -71.600 EUR |
| 2. | im Finanzhaushalt auf | ||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 568.400 EUR |
|
| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen1 von | 787.700 EUR |
|
| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -219.300 EUR |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 68.500 EUR |
|
| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 94.800 EUR |
|
| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -26.300 EUR |
festgesetzt.
-----------
1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 55.000 EUR |
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 350 v. H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 408 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 370 v. H. | |
-entfällt-
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0,3205 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
Weitere Vorschriften sind nach § 45 KV M-V Absatz 3 möglich
| 1. | Zum Ergebnishaushalt |
|
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -9.254 EUR |
| 2. | Zum Finanzhaushalt |
|
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 31.464 EUR |
| 3. | Zum Eigenkapital |
|
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 1.117.817 EUR |
Alt Tellin, den 19.01.2024
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 26.01.2024 angezeigt worden. Sie enthält keine Genehmigungspflichten Teile.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom 29. Januar 2024 bis 19. Februar 2024 zu den Sprechzeiten im Verwaltungsgebäude (Lindenweg 13, 17126 Jarmen) im Zimmer der Kämmerin öffentlich aus.
Alt Tellin, den 26.01.2024
(Die Haushaltssatzung wird auf der Internetseite www.jarmen.de veröffentlicht.)