Vermessungsobjekt:
| Gemeinde: | Jarmen |
| Gemarkung: | Jarmen |
| Flur: | 1 |
| Flurstück: | 271 |
| Lagebezeichnung: | Brinkstraße 14, Jarmen |
Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird ein Grenzfeststellungs- und/oder Abmarkungsverfahren nach dem Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V S. 713) durchgeführt.
Gemäß § 31 Absatz 3 GeoVermG M-V wird den Beteiligten, denen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung nicht im Grenztermin oder schriftlich bekanntgegeben wurde, die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung durch Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin bekanntgegeben.
Von der Offenlegung sind folgende Flurstücke betroffen:
Jarmen, Jarmen, 1, 268/6
Gemeinde, Gemarkung, Flur, Flurstück(e)
Die Offenlegung erfolgt in den Geschäftsräumen der Vermessungsstelle (Stelle nach § 5 Absatz 2 GeoVermG M-V), ObVI Mario Sankowsky, Marienstr. 22 - 24, 17489 Greifswald während der Geschäftszeiten: Mo. - Fr. von 8.00 - 17.00 Uhr
in der Zeit vom 12. März 2024 bis zum 12. April 2024
Gegen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegung Widerspruch bei der oben genannten Vermessungsstelle erhoben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über den Widerspruch kostenpflichtig ist, wenn sich die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung als richtig bestätigt.
| Beginn am: | ............. | (z. B. Tag des Aushangs, Veröffentlichung im Amtsblatt) |
| Ende am: | ............. | (z. B. Tag der Abnahme des Aushangs) |
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| Ort, Datum | Unterschrift |