Bekanntmachung über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit § gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Stadtvertretung der Stadt Jarmen hat in ihrer Sitzung am 15.07.2025 mit Beschluss-Nr. 22-04/2025 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Agri-PV-Anlage bei Müssentin" beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 27.01.2026 mit Beschluss-Nr.009-01/2026 ergänzt. Der Plan wurde zur frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt. Der Geltungsbereich des B-Planes umfasst auf einer Gesamtfläche von 44,6 ha folgende Flurstücke:
| - | Plangebiet A: 112/1, 215/2 (Gemarkung Müssentin, Flur 1) |
| - | Plangebiet B: 267/4 (Gemarkung Müssentin, Flur 1) |
| - | Plangebiet C: 141/1, 134/1, 141/2, 140 (teilweise), 146 (Gemarkung Müssentin, Flur 1) |
Folgende Planungsziele sollen erreicht werden:
| - | Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Agri-Photovoltaik-Anlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen und netzdienlichem Batteriespeicher auf den o.g. Flurstücken |
| - | Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom und damit verbundene Reduzierung des CO2-Ausstoßes |
| - | Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung |
Die Stadtvertretung der Stadt Jarmen hat den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Agri-PV-Anlage bei Müssentin" in der Fassung vom 19.12.2025 samt Begründung und Anlagen gebilligt und gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Gleichzeitig wird die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Agri-PV-Anlage bei Müssentin" samt Begründung und Anlagen werden in der Zeit vom 02.03.2026 bis einschließlich 07.04.2026 im Amt Jarmen-Tutow, Fachbereich Bauamt, Zimmer 3.7, Dr.-Georg-Kohnert-Str. 5, 17126 Jarmen, öffentlich ausgelegt. Stellungnahmen können von Jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich, per Mail oder zur Niederschrift während der Dienststunden:
| Dienstag | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:45 Uhr |
| Donnerstag | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
vorgebracht werden.
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Agri-PV-Anlage bei Müssentin" samt Begründung und Anlagen sind zusätzlich im Internet auf der Website
https://www.jarmen.de/bekanntmachungen
sowie dem Bau- und Planungsportal M-V
https://bplan.geodaten-mv.de/bauportal/plaene_in Aufstellung abrufbar.
Für Rückfragen steht das Büro mellon Gesellschaft für nachhaltige Infrastruktur mbH
Jacobstraße 8-10, 04105 Leipzig - Tel.: +49 (0) 341 30823620
https://mellon-gesellschaft.de/zurVerfügung.
Gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c EU-DSGVO werden die erfassten Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht gegenüber den jeweils beteiligten Bürgern unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verwendet. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Es wird gemäß § 4a § Abs. 6 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Der Geltungsbereich des Plangebietes ist nachfolgender Abbildung zu entnehmen.