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Jarmener Informationsblatt
Ausgabe 2/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Stadt Jarmen

Beschlüsse der Stadtvertretung der Stadt Jarmen vom 27.01.2026

Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2026

Die Stadtvertretung der Stadt Jarmen beschließt die Haushaltssatzung 2026 sowie den Haushaltsplan 2026 der Stadt Jarmen.

Abstimmungsnummer:

001-01/2026

Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Mitgliederzahl:

13

Anwesend:

9

Dafür:

9

Dagegen:

0

Enthaltung

0

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Stadtvertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:-

Haushaltsplan und Haushaltssatzung des städtebaulichen Sondervermögens 2026

Die Stadtvertretung Jarmen beschließt die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan des städtebaulichen Sondervermögens 2026 der Stadt Jarmen.

Abstimmungsnummer:

002-01/2026

Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Mitgliederzahl:

13

Anwesend:

9

Dafür:

9

Dagegen:

0

Enthaltung

0

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Stadtvertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -

Neuwahl eines Mitgliedes des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Jarmen-Tutow

Die Stadtvertretung der Stadt Jarmen wählt Herr Bandur Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Jarmen-Tutow.

Abstimmungsnummer:

003-01/2026

Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Mitgliederzahl:

13

Anwesend:

10

Dafür:

10

Dagegen:

0

Enthaltung

0

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Stadtvertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

Schulbauförderung 2025 - Verteilung der Kleinvorhaben gemäß § 10a Abs. 2 FAG M-V

Die Stadtvertretung der Stadt Jarmen genehmigt den Eilbeschluss des 1. Stellvertreters des Bürgermeisters vom 26.11.2025. Der 1. Stellvertreter des Bürgermeisters beschloss, dass die finanziellen Mittel aus der Schulbauförderung nach § 10a Abs. 2 des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (FAG M-V) zugewiesenen Mittel in Höhe von 12.152,92 € im Haushaltsjahr 2025 für den Kauf und Montage von 4 Digitalen Tafeln in Höhe von insgesamt 29.321,60 € verwendet werden.

Abstimmungsnummer:

004-01/2026

Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Mitgliederzahl:

13

Anwesend:

10

Dafür:

10

Dagegen:

0

Enthaltung

0

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Stadtvertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -

Schulsozialarbeit – Finanzierung 2026

Die Stadtvertretung Jarmen beschließt den Vertragsabschluss zur Kooperationsvereinbarung für die Schulsozialarbeit an der Regional Schule Jarmen mit dem CJD Nord Insel Usedom Zinnowitz.

Abstimmungsnummer:

005-01/2026

Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Mitgliederzahl:

13

Anwesend:

10

Dafür:

10

Dagegen:

0

Enthaltung

0

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Stadtvertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -

Gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 24 (1) KiföG M-V

Die Stadtvertretung der Stadt Jarmen beschließt die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 24 Abs. 1 Kindertagesstättenförderungsgesetz M-V.

Abstimmungsnummer:

006-01/2026

Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Mitgliederzahl:

13

Anwesend:

10

Dafür:

10

Dagegen:

0

Enthaltung

0

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Stadtvertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -

Zustimmung zur Einbindung des Fahrzeugs LF 20 KatS der Feuerwehr Jarmen in den Amtslöschzug des Amtes Jarmen-Tutow

Die Stadtvertretung Jarmen stimmt der Einbindung des Fahrzeugs LF 20 KatS der Feuerwehr Jarmen in den neu zu gründenden Amtslöschzug des Amtes Jarmen-Tutow zu. Das Fahrzeug kann bei größeren Schadenslagen als Bestandteil des Amtslöschzuges über die Leitstelle gesondert angefordert und eingesetzt werden.

Abstimmungsnummer:

007-01/2026

Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Mitgliederzahl:

13

Anwesend:

10

Dafür:

10

Dagegen:

0

Enthaltung

0

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Stadtvertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -

Einleitung Ausschreibung Planungsleistungen

Die Stadtvertretung Jarmen beschließt die Einleitung einer Ausschreibung von Planungsleistungen für ein Bauleitplanverfahren am ehemaligen Verkehrsgarten in Jarmen. Zur Schaffung von weiteren Wohnbauflächen soll ein B-Plan am Grünen Weg/ehem. Verkehrsgarten aufgestellt werden. Es soll zur Beschaffung der Planungsleistungen ein Verhandlungsverfahren durchgeführt werden. Zuschlagskriterium ist zu 100 % der Preis.

Abstimmungsnummer:

008-01/2026

Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Mitgliederzahl:

13

Anwesend:

10

Dafür:

10

Dagegen:

0

Enthaltung

0

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Stadtvertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -

Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 24 „Agri-PV-Anlage bei Müssentin“ der Stadt Jarmen

1.

Die Stadtvertretung Jarmen beschließt, den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 24 „Agri-PV-Anlage bei Müssentin“ (Beschluss-Nr. 22-04/2025) zu ergänzen. Die Ergänzung bezieht sich auf die Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches um die Flurstücke 140 (teilw.) und 134/1 der Flur 1 in der Gemarkung Müssentin. Daraus ergibt sich für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 24 „Agri-PV-Anlage bei Müssentin“ folgender Geltungsbereich:

Plangebiet A: 112/1, 215/2 (Gemarkung Müssentin, Flur 1)

Plangebiet B: 267/4 (Gemarkung Müssentin, Flur 1)

Plangebiet C: 141/1, 134/1, 141/2, 140 (teilweise), 146 (Gemarkung Müssentin, Flur 1)

2.

Durch die Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses bleiben die Ziele der Planung unverändert:

-

Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Agri-Photovoltaik-Anlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen und netzdienlichem Batteriespeicher auf den o.g. Flurstücken

-

Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom und damit verbundene Reduzierung des CO2-Ausstoßes

-

Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung

3.

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

4.

Der Vorentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 24 „Agri-PV-Anlage bei Müssentin“ wird in der Fassung vom 19.12.2025 gebilligt.

5.

Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden. Es wird die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Abstimmungsnummer:

009-01/2026

Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Mitgliederzahl:

13

Anwesend:

10

Dafür:

8

Dagegen:

2

Enthaltung

0

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Stadtvertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -

4. Teiländerung des Flächennutzungsplans

1.

Die Stadtvertretung Jarmen beschließt, die 4. Teiländerung des Flächennutzungsplans der Stadt Jarmen für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 24 „Agri-PV-Anlage bei Müssentin“ aufzustellen. Dieser bezieht sich auf folgenden Geltungsbereich:

Plangebiet A: 112/1, 215/2 (Gemarkung Müssentin, Flur 1)

Plangebiet B: 267/4 (Gemarkung Müssentin, Flur 1)

Plangebiet C: 141/1, 134/1, 141/2, 140 (teilweise), 146 (Gemarkung Müssentin, Flur 1)

2.

Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

-

Schaffung der bauplanungsrechtlichen Grundlage für den vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 24 „Agri-PV-Anlage bei Müssentin“

-

Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Agri-Photovoltaik-Anlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen und netzdienlichem Batteriespeicher auf den o.g. Flurstücken und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom

-

Darstellung der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung

3.

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

4.

Der Vorentwurf zur 4. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Stadt Jarmen wird in der Fassung vom 19.12.2025 gebilligt.

5.

Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden. Es wird die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Abstimmungsnummer:

010-01/2026

Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Mitgliederzahl:

13

Anwesend:

10

Dafür:

9

Dagegen:

1

Enthaltung

0

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Stadtvertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -