Die Stadtvertretung der Stadt Jarmen beschließt die Haushaltssatzung 2026 sowie den Haushaltsplan 2026 der Stadt Jarmen.
| Abstimmungsnummer: | 001-01/2026 | |
| Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 13 |
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| Anwesend: | 9 |
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| Dafür: | 9 |
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| Dagegen: | 0 |
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| Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Stadtvertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:-
Die Stadtvertretung Jarmen beschließt die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan des städtebaulichen Sondervermögens 2026 der Stadt Jarmen.
| Abstimmungsnummer: | 002-01/2026 | |
| Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 13 |
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| Anwesend: | 9 |
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| Dafür: | 9 |
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| Dagegen: | 0 |
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| Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Stadtvertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -
Die Stadtvertretung der Stadt Jarmen wählt Herr Bandur Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Jarmen-Tutow.
| Abstimmungsnummer: | 003-01/2026 | |
| Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 13 |
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| Anwesend: | 10 |
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| Dafür: | 10 |
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| Dagegen: | 0 |
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| Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Stadtvertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Die Stadtvertretung der Stadt Jarmen genehmigt den Eilbeschluss des 1. Stellvertreters des Bürgermeisters vom 26.11.2025. Der 1. Stellvertreter des Bürgermeisters beschloss, dass die finanziellen Mittel aus der Schulbauförderung nach § 10a Abs. 2 des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (FAG M-V) zugewiesenen Mittel in Höhe von 12.152,92 € im Haushaltsjahr 2025 für den Kauf und Montage von 4 Digitalen Tafeln in Höhe von insgesamt 29.321,60 € verwendet werden.
| Abstimmungsnummer: | 004-01/2026 | |
| Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 13 |
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| Anwesend: | 10 |
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| Dafür: | 10 |
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| Dagegen: | 0 |
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| Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Stadtvertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -
Die Stadtvertretung Jarmen beschließt den Vertragsabschluss zur Kooperationsvereinbarung für die Schulsozialarbeit an der Regional Schule Jarmen mit dem CJD Nord Insel Usedom Zinnowitz.
| Abstimmungsnummer: | 005-01/2026 | |
| Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 13 |
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| Anwesend: | 10 |
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| Dafür: | 10 |
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| Dagegen: | 0 |
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| Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Stadtvertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -
Die Stadtvertretung der Stadt Jarmen beschließt die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 24 Abs. 1 Kindertagesstättenförderungsgesetz M-V.
| Abstimmungsnummer: | 006-01/2026 | |
| Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 13 |
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| Anwesend: | 10 |
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| Dafür: | 10 |
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| Dagegen: | 0 |
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| Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Stadtvertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -
Die Stadtvertretung Jarmen stimmt der Einbindung des Fahrzeugs LF 20 KatS der Feuerwehr Jarmen in den neu zu gründenden Amtslöschzug des Amtes Jarmen-Tutow zu. Das Fahrzeug kann bei größeren Schadenslagen als Bestandteil des Amtslöschzuges über die Leitstelle gesondert angefordert und eingesetzt werden.
| Abstimmungsnummer: | 007-01/2026 | |
| Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 13 |
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| Anwesend: | 10 |
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| Dafür: | 10 |
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| Dagegen: | 0 |
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| Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Stadtvertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -
Die Stadtvertretung Jarmen beschließt die Einleitung einer Ausschreibung von Planungsleistungen für ein Bauleitplanverfahren am ehemaligen Verkehrsgarten in Jarmen. Zur Schaffung von weiteren Wohnbauflächen soll ein B-Plan am Grünen Weg/ehem. Verkehrsgarten aufgestellt werden. Es soll zur Beschaffung der Planungsleistungen ein Verhandlungsverfahren durchgeführt werden. Zuschlagskriterium ist zu 100 % der Preis.
| Abstimmungsnummer: | 008-01/2026 | |
| Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 13 |
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| Anwesend: | 10 |
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| Dafür: | 10 |
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| Dagegen: | 0 |
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| Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Stadtvertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -
| 1. | Die Stadtvertretung Jarmen beschließt, den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 24 „Agri-PV-Anlage bei Müssentin“ (Beschluss-Nr. 22-04/2025) zu ergänzen. Die Ergänzung bezieht sich auf die Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches um die Flurstücke 140 (teilw.) und 134/1 der Flur 1 in der Gemarkung Müssentin. Daraus ergibt sich für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 24 „Agri-PV-Anlage bei Müssentin“ folgender Geltungsbereich: | |
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| Plangebiet A: 112/1, 215/2 (Gemarkung Müssentin, Flur 1) | |
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| Plangebiet B: 267/4 (Gemarkung Müssentin, Flur 1) | |
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| Plangebiet C: 141/1, 134/1, 141/2, 140 (teilweise), 146 (Gemarkung Müssentin, Flur 1) | |
| 2. | Durch die Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses bleiben die Ziele der Planung unverändert: | |
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| - | Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Agri-Photovoltaik-Anlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen und netzdienlichem Batteriespeicher auf den o.g. Flurstücken |
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| - | Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom und damit verbundene Reduzierung des CO2-Ausstoßes |
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| - | Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung |
| 3. | Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). | |
| 4. | Der Vorentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 24 „Agri-PV-Anlage bei Müssentin“ wird in der Fassung vom 19.12.2025 gebilligt. | |
| 5. | Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden. Es wird die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. | |
| Abstimmungsnummer: | 009-01/2026 | |
| Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 13 |
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| Anwesend: | 10 |
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| Dafür: | 8 |
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| Dagegen: | 2 |
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| Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Stadtvertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -
| 1. | Die Stadtvertretung Jarmen beschließt, die 4. Teiländerung des Flächennutzungsplans der Stadt Jarmen für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 24 „Agri-PV-Anlage bei Müssentin“ aufzustellen. Dieser bezieht sich auf folgenden Geltungsbereich: | |
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| Plangebiet A: 112/1, 215/2 (Gemarkung Müssentin, Flur 1) | |
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| Plangebiet B: 267/4 (Gemarkung Müssentin, Flur 1) | |
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| Plangebiet C: 141/1, 134/1, 141/2, 140 (teilweise), 146 (Gemarkung Müssentin, Flur 1) | |
| 2. | Es werden folgende Planungsziele verfolgt: | |
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| - | Schaffung der bauplanungsrechtlichen Grundlage für den vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 24 „Agri-PV-Anlage bei Müssentin“ |
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| - | Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Agri-Photovoltaik-Anlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen und netzdienlichem Batteriespeicher auf den o.g. Flurstücken und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom |
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| - | Darstellung der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung |
| 3. | Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). | |
| 4. | Der Vorentwurf zur 4. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Stadt Jarmen wird in der Fassung vom 19.12.2025 gebilligt. | |
| 5. | Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden. Es wird die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. | |
| Abstimmungsnummer: | 010-01/2026 | |
| Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 13 |
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| Anwesend: | 10 |
|
| Dafür: | 9 |
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| Dagegen: | 1 |
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| Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Stadtvertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -